Domplatz 3
85072 Eichstätt
Trägerschaft: Tabeki GmbH & Co.KG
Westenstraße 22
85072 Eichstätt
Hausleitung:
Carina Birnstein, Erzieherin, Fachwirt für Kitamanagement
Telefon: 08421 9375191
carina.birnstein@tabeki.de
Stellvertretende Leitung Kindergarten
Marie Werner, Erzieherin, Sozialpädagogin, GL
Stellvertretende Leitung Kinderkrippe
Bettina Dengler-Bauch, Erzieherin, GL
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Wichtelgruppe: | Kindergartenkinder im Alter von 3 Jahren bis 6 Jahren |
Zwergerlgruppe: | Krippenkinder im Alter von ca. 2 Monaten bis ca. 3 Jahren |
Sonnengruppe: | Krippenkinder im Alter von ca. 2 Monaten bis ca. 3 Jahren |
Die Tagesbetreuungsstätte für Kinder, kurz: Tabeki, ist eine private Einrichtung mit staatlicher Anerkennung zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Babys und Kleinkindern. Wir verstehen uns als familienergänzende Einrichtung und als Dienstleister für die Eltern und deren Kinder.
Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Schals mit in die Einrichtung, sondern verwenden Sie lieber z.B. Dreieckstücher mit Klettverschluss.
Ziehen Sie Ihrem Kind bitte Kleidung an, die zum Wetter passt. Wir möchten gerne bei jedem Wetter spontan nach draußen gehen können und benötigen dafür für jedes Kind Mütze, Matschhosen und Handschuhe, sowie gute Schuhe. Bitte bringen Sie die von uns bereitgestellte und beschriftete Wechselkleidung für Ihr Kind wieder mit.
Bring- und Holzeiten
1. Bringzeit
07:00 – 09:00 Uhr (07:00 – 07:30 Uhr Frühdienst in der Sonnengruppe)
Abholzeiten gelten nach Buchung! (Überschreiten der Buchungszeit, siehe Gebührenordnung)
1. Abholzeit
12:00 Uhr – 12:30 Uhr
2. Abholzeit
14:30 Uhr – 15:00 Uhr
3. Abholzeit
16:00 Uhr – 16:30 Uhr
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei erhöhtem, krankheitsbedingten Personalausfall gegebenenfalls die Abholzeiten nach vorne verschieben müssen. Wir sind stets bemüht den vollen Betrieb aufrechtzuerhalten. Sollte jedoch die Sicherheit der Kinder mangels Betreuungspersonals nicht mehr gewährleistet werden können, müssen wir entsprechend reagieren.
Feriengruppen:
Wir konnten die letzten Jahre auf eine strenge Feriengruppenregelung verzichten. Leider benötigen wir aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre wieder eine genauere Abfrage für die Feriengruppen. Wir haben versucht die Feriengruppen, die wir begrenzen müssen, so kurz und gering wie möglich zu halten.
Feriengruppe Ostern: 30 Plätze (Anmeldezeitraum 01.02.25 – 21.02.25)
Feriengruppe Pfingsten: 30 Plätze (Anmeldezeitraum 01.04. – 30.04.25)
Feriengruppen Sommer: 38 Plätze (Anmeldezeitraum 05.05. – 30.05.)
Die Anmeldung ist nur persönlich bei der Haus- oder stellvertretenden Leitung möglich.
Vielleicht ist es Ihnen möglich, ein paar Ihrer Urlaubstage auf diese Feriengruppen zu legen und uns so in unserer Urlaubsplanung zu unterstützen.
Bitte melden Sie Ihr Kind nur an, wenn Sie den Platz dringend benötigen. Wir bitten von Anmeldungen abzusehen, um sich den Platz zu sichern und diesen anschließend wieder abzusagen.
Wechselkleidung
Bitte beschriften Sie die Kleidung Ihres Kindes.
Care Kita-App
Für einen reibungslosen Informationsfluss, zwischen Ihnen und uns, bitten wir Sie alle Neuigkeiten mit „gelesen“ zu markieren. Bitte nutzen Sie Ihre App aktiv und unterstützen Sie uns bei der Vermeidung von Papiermüll. Melden Sie Ihr Kind gerne über die App mit „Abwesenheit ankündigen“ ab.
Unsere Mitarbeiterinnen arbeiten zwar grundsätzlich in einer bestimmten Gruppe, helfen aber flexibel und bedarfsorientiert gruppenübergreifend aus. Deshalb ist es wichtig, dass Sie das gesamte Team kennen:
Erzieherin, Fachwirt für Kitamanagement
Kinderpflegerin
Pädagogische Ergänzungskraft
Pädagogische Ergänzungskraft
Zusätzlich wird uns noch eine Auszubildende zur Kinderpflegerin unterstützen und von Zeit zu Zeit im Haus anwesend sein.
Erzieherin, Sozialpädagogin
Gruppenleitung Wichtelgruppe
Erzieherin
Gruppenleitung Sonnengruppe
Kinderpfleger
Praktikantin
Erzieherin
Gruppenleitung Zwergerlgruppe
Kinderpflegerin
Pädagogische Hilfskraft
Kinderpflegerin, Auszubildende
zur Erzieherin
§ 1 Allgemeines
(1) Für den Besuch der Einrichtung Tabeki Kinderkrippe am Domplatz in Trägerschaft der Tabeki Tagesbetreuungsstätten GmbH & Co. KG sind von den Eltern Gebühren/Elternbeiträge zu entrichten, die sich wie folgt gliedern:
· Elternbeitrag für die gebuchte Betreuungszeit
· Monatliches Materialgeld in Höhe von 8,00 €
· Erstmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 €
· Essensabrechnung über den Dienstleister Kitafino
(2) Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Stunden pro Woche und ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur Monatsmitte. Der Elternbeitrag wird monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. und dem 10. eines Monats für den aktuellen Monat.
(3) Das Essensgeld wird einzeln von dem Dienstleister Kitafino abgerechnet. Hierzu erhalten Sie mit dieser Gebührenordnung ein separates Schreiben. Die Teilnahme an der Verpflegung ist beim Besuch der Kinderkrippe verpflichtend. Daher bitten wir Sie das Guthabenkonto bei Kitafino zuverlässig aufzuladen. Eine Barzahlung des Essens in der Einrichtung ist nicht möglich.
(4) Das Materialgeld in Höhe von 5,00 € monatlich, wird einmal im Quartal direkt in der Einrichtung eingesammelt. Das Geld wird für die Anschaffung von Verbrauchsmaterial, Spielsachen und Büchern verwendet.
§ 2 Der Elternbeitrag in der Krippe
(1) Ab dem 01.09.2023 kostet eine Betreuungsstunde 2,30 €
(2) Eine Betreuungsstunde eines gleichzeitig die Einrichtung besuchenden Geschwisterkindes, kostet den halben Stundensatz. Der Geschwisterrabatt wird auf das niedrigere Stundenkontingent angewandt.
(3) Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich wie folgt:
Wöchentlich gebuchte Stundenanzahl x Stundenbeitrag x 4,35 Wochen
§ 3 Essensgeld/Verpflegung
(1) Die Vollverpflegung der Krippenkinder kostet ab 01.08.2023: 5,30 €
Frühstück, Brotzeit, Zwischenmahlzeiten, Mittagessen
(2) Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt.
§ 4 Gebührenabwicklung
(1) Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch die schriftliche Kündigung einer Vertragsseite. Das Sepa-Lastschriftmandat endet einen Monat nach dem letzten Besuchsmonat des Kindes.
(2) Der Elternbeitrag ist immer in vollem Umfang zu entrichten. Dies gilt auch für Ferien- und Krankheitszeiten der Kinder.
(3) Die Kündigung des Vertrages ist bis zu 4 Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der erste Elternbeitrag fällig.
(4) Im letzten Kitajahr, bevor das Kind in den Kindergarten wechselt, ist eine Kündigung zum 31.07. nicht möglich
(5) Gebühren für Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese werden den Eltern weiterberechnet. Dazu kommen 3,00 € Bearbeitungsgebühren seitens der Einrichtung an.
(6) Geht der Einzug zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht bis zum Ende des laufenden Monats nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind.
§ 5 Gebührenübernahme
(1) In wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Die Einrichtungsleitung steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.
(2) Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Wenden Sie sich bei Bedarf ebenfalls an Ihre Einrichtungsleitung.
Diese Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt.
Hiermit bestätige ich ______________________________________ , dass ich die Gebührenordnung der Tabeki Kinderkrippe am Domplatz erhalten, gelesen und akzeptiert habe.
Ort und Datum:________________________________________________
Unterschrift:___________________________________________________
Schließtag:
04.10.2024
1. Elternabend:
08.10.24 19:00 Uhr
Väterbasteln:
02.11.24 09:00 Uhr
(betrifft nur neue Papas)
St. Martinsfeier:
08.11.24 17:30 Uhr
Ferien Weihnachten:
23.12.25 bis 03.01.2025
Faschingsfeier:
27.02.2025
Feriengruppe Ostern:
22.04. - 25.04.25
Schließtag:
02.05.2025
Schließtag:
30.05.2025
Elternbefragung:
19.05. – 23.05.25
Feriengruppe Pfingsten:
16.06. – 18.06.25
Schließtag:
20.06.2025
Fototermin:
wird nachgereicht
Sommerfest:
11.07.25
Feriengruppe Sommer:
04.08.25 – 08.08.25
25.08.25 – 29.08.25
Sommerferien 2025:
11.08. - 22.08.25
Bitte melden Sie Ihr Kind bei Krankheit über die Care - App ab.
Vielen Dank
Trägerschaft: Tabeki gemeinnützige GmbH
Westenstraße 22
85072 Eichstätt
Hausleitung
Michaela Neumeyer
Staatlich anerkannte Erzieherin
mchlnmyrtbkd
Grundschulbetreuung
Lisa Röger
Staatlich anerkannte Erzieherin
lsrgrtbkd
Hausleitung: 08421 6089335
Krippe 3.Stock: 08421 6089336
Krippe 1.Stock: 08421 6089337
Hort/OGTS Festnetz: 08421 6079823
Anmeldung Ferienbetreuung telefonisch unter: 08421 6079823 oder per Mail.
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:15 Uhr |
Kleinstein Gruppe: | Krippenkinder im Alter von ca. 2 Monaten bis max. 1,5 Jahren |
Einstein Gruppe: | Krippenkinder im Alter von ca. 1,5 bis 3,5 Jahren |
Oskar von Miller Minis: | Krippenkinder im Alter von ca. 1,5 bis 3,5 Jahren |
Oskar von Miller Gruppe: | Hort- und OGTS Kinder im Alter von 6 bis ca. 10 Jahren |
Das Tabeki Kinderhaus St.Walburg ist ein sogenanntes "Haus für Kinder" gemäß BayKiBiG. Als Kooperationspartner der Grundschule St.Walburg organisiert die Tabeki gGmbH auch die Offene Ganztagsschule (OGTS). Im Tabeki Kinderhaus St.Walburg werden Kinder im Alter von 2 Monaten bis ca. 10 Jahren betreut. In den Feriengruppen werden auch externe Kindergartenkinder aufgenommen. Wir arbeiten nach dem teiloffenen Prinzip in altersgemischten Stammgruppen.
Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Schals mit in die Einrichtung, sondern verwenden Sie lieber z.B. Dreieckstücher mit Klettverschluss.
Ziehen Sie Ihrem Kind bitte Kleidung an, die zum Wetter passt. Wir möchten gerne bei jedem Wetter spontan nach draußen gehen können und benötigen dafür für jedes Kind Mütze, Matschhosen und Handschuhe, sowie gute Schuhe. Bitte bringen Sie die von uns bereitgestellte und beschriftete Wechselkleidung für Ihr Kind wieder mit.
Wechselkleidung
Bitte beschriften Sie die Kleidung Ihres Kindes.
Care Kita-App
Für einen reibungslosen Informationsfluss, zwischen Ihnen und uns, bitten wir Sie alle Neuigkeiten mit „gelesen“ zu markieren. Bitte nutzen Sie Ihre App aktiv und unterstützen Sie uns bei der Vermeidung von Papiermüll. Melden Sie Ihr Kind gerne über die App mit „Abwesenheit ankündigen“ ab.
Wir sind für sie da!
Da es sich um eine altersgemischte Einrichtung handelt, arbeiten alle pädagogische Kräfte gruppenübergreifend jedoch mit entsprechenden Schwerpunkten im Krippen- oder Grundschulbereich (Hort und OGTS).
Staatlich anerkannte Erzieherin
Schwerpunkt Krippe
Hausleitung
Staatlich anerkannter Sozialpädagoge mit Schwerpunkt Krippe
Staatlich anerkannte Erzieherin
mit Schwerpunkt Krippe
Staatlich anerkannte Erzieher,
Schwerpunkt: Hort/OGTS
pädagogische Aushilfe
Schwerpunkt: Krippe
pädagogische Aushilfe
Schwerpunkt: Hort/OGTS
Staatlich anerkannte Erzieherin
Bereichsleitung Schwerpunkt Hort/OGTS
pädagogische Fachkraft
Diplom-Pädagogin, Univ.
Schwerpunkt Kreativwerkstatt
für Hort und OGTS
Kindheitspädagogin B.A.
Schwerpunkt: Krippe
pädagogische Aushilfe
Schwerpunkt: Krippe
Berufspraktikum FAKS Eichstätt Schwerpunkt Krippe
Staatlich anerk. Kinderpflegerin
Schwerpunkt Krippe
Staatlich anerkannte Kinderpflegerin mit Schwerpunkt Hort und OGTS
Staatl. anerkannte Erzieherin Musikpädagogin
Schwerpunkt: Krippe
Berufspraktikum FAKS Eichstätt Schwerpunkt Hort
päd. Ergänzungskraft
Schwerpunkt: Hort/OGTS
Berufspraktikum FAKS Eichstätt Schwerpunkt Krippe
In Trägerschaft der Tabeki gemeinnützigen GmbH, Westenstr. 22, 85072 Eichstätt Stand: August 2023
§ 1 Allgemeines
(1) Für den Besuch der Einrichtung Tabeki Kinderhaus St. Walburg sind von den Eltern Gebühren zu entrichten, die sich wie folgt gliedern:
• Elternbeitrag für die gebuchte Betreuungszeit
• Monatliches Materialgeld in Höhe von 8,00 €
• Einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 €
• Essensabrechnung über den Dienstleister Kitafino
(2) Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Kategorie und ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur Monatsmitte. Der Elternbeitrag wird monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. und dem 10. eines Monats für den aktuellen Monat.
(3) Das Essensgeld wird einzeln von dem Dienstleister Kitafino abgerechnet. Hierzu erhalten Sie mit dieser Gebührenordnung ein separates Schreiben. Die Teilnahme an der Verpflegung ist beim Besuch der Kinderkrippe verpflichtend. Daher bitten wir Sie, das Guthabenkonto bei Kitafino zuverlässig aufzuladen. Eine Barzahlung des Essens in der Einrichtung ist nicht möglich.
(4) Das Materialgeld in Höhe von 8,00 € monatlich wird einmal im Quartal direkt in der Einrichtung eingesammelt. Das Geld wird für die Anschaffung von Verbrauchsmaterial, Spielsachen und Büchern verwendet.
§ 2 Der Elternbeitrag in der Krippe
(1) Ab dem 01.09.2023 kostet eine Betreuungsstunde 2,50 €.
(2) Eine Betreuungsstunde eines gleichzeitig die Einrichtung besuchenden Geschwisterkindes kostet den halben Stundensatz. Der Geschwisterrabatt wird auf das niedrigere Stundenkontingent angewandt.
(3) Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich wie folgt:
Wöchentlich gebuchte Stundenanzahl x Stundenbeitrag x 4,35 Wochen
§ 3 Essensgeld/Verpflegung
(1) Die Verpflegung der Krippenkinder kostet ab 01.08.2023:
Tagessumme 5,30 €
(2) Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei.
§ 4 Gebührenabwicklung
(1) Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch die schriftliche Kündigung einer Vertragsseite. Das Sepa-Lastschriftmandat endet einen Monat nach dem letzten Besuchsmonat des Kindes.
(2) Der Elternbeitrag ist immer in vollem Umfang zu entrichten. Dies gilt auch für Ferien- und Krankheitszeiten der Kinder.
(3) Die Kündigung des Vertrages ist bis zu 4 Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der erste Elternbeitrag fällig.
(4) Gebühren für Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese werden den Eltern weiterberechnet. Dazu kommen 3,00 € Bearbeitungsgebühren seitens der Einrichtung an.
(5) Geht der Einzug zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht bis zum Ende des laufenden Monats nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind.
(6) Im letzten Kitajahr, bevor das Kind in den Kindergarten wechselt, ist eine Kündigung zum 31.07. nicht möglich.
§ 5 Gebührenübernahme
(1) In wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Die Einrichtungsleitung steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.
(2) Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Wenden Sie sich bei Bedarf ebenfalls an Ihre Einrichtungsleitung.
Diese Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt.
Elternabend Donnerstag, 10.10.2024
St. Martinsumzug mit Eltern Dienstag, 12.11.24 (mit Hort)
Nikolausfeier mit Kindern Freitag, 06.12.24
Weihnachtsferien 23.12.24 bis 06.01.25
Faschingsfeier mit den Kindern Donnerstag, 27.02.25
Osterfrühstück mit Eltern Mittwoch, 09.04.2025
Väter/Kindern basteln für den Muttertag Samstag, 09.05.25
Sommerfest Freitag, 27.06.25 (mit Hort)
Brückentage Krippe:
Freitag, 04.10.24
Freitag, 03.05.25
Freitag, 30.05.25
Freitag, 20.06.25
Sommerferien Krippe: 11.08.25 bis 22.08.25
Die Schließtage für die Betreuung der Hortkinder:
Weihnachten / Neujahr 27.12.2024 bis 05.01.2025
Brückentag: Freitag, 30.05.2025
Sommerferien Hort: 12.08.2025 bis 16.08.2025
An diesen Tagen bleibt die Einrichtung für Hortkinder geschlossen.
Trägerschaft: Tabeki gemeinnützige GmbH
Hofgarten 1
85072 Eichstätt
Hausleitung
Stephanie Henschel
Pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen
stphnhnschltbkd
Büro: 08421 9344002
Krippe: 08421 9374863
Fax: 08421 9379972
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Kindergarten: | max. 25 Betreuungsplätze |
Kinderkrippe: | max. 12 Betreuungsplätze |
Keine Schals in der Kita
Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Schals mit in die Einrichtung, sondern verwenden Sie lieber z.B. Dreieckstücher mit Klettverschluss.
Ziehen Sie Ihrem Kind bitte Kleidung an, die zum Wetter passt. Wir möchten gerne bei jedem Wetter spontan nach draußen gehen können und benötigen dafür für jedes Kind Mütze, Matschhosen und Handschuhe, sowie gute Schuhe. Bitte bringen Sie die von uns bereitgestellte und beschriftete Wechselkleidung für Ihr Kind wieder mit.
Bring- und Holzeiten in Zeiten der Pandemie
Die Bring- und Abholsituation sollten aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Hof stattfinden.
Bitte tragen Sie unbedingt eine Mund- und Nasenbedeckung bei der Übergabe Ihres Kindes.
Wechselkleidung
Bitte beschriften Sie die Kleidung Ihres Kindes.
Care Kita-App
Für einen reibungslosen Informationsfluss, zwischen Ihnen und uns, bitten wir Sie alle Neuigkeiten mit „gelesen“ zu markieren. Bitte nutzen Sie Ihre App aktiv und unterstützen Sie uns bei der Vermeidung von Papiermüll. Melden Sie Ihr Kind gerne über die App mit „Abwesenheit ankündigen“ ab.
Pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen
Hausleitung
Pädagogische Aushilfe
Staatlich anerkannte Erzieherin Gruppenleitung
Kinderpflegeschülerin
Pädagogische Aushilfe
Kinderpflegeschülerin
Erzieherin, Gruppenleitung
Pädagogische Aushilfe
Kinderpflegerin
Kinderpflegeschülerin
Staatlich anerkannte Erzieherin
§ 1
Allgemeines
(1)
Für den Besuch der Einrichtung sind von den Eltern Gebühren zu entrichten, die
sich wie folgt zusammensetzen:
·• Elternbeitrag für die
gebuchte Betreuungszeit
·• Monatliches
Materialgeld in Höhe von 8,00 €
·• Einmalige
Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 €
·•
Essensabrechnung über den Dienstleister Kitafino
(2)
Zum Eintritt fällt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 € an.
Diese wird mit dem ersten Elternbeitrag eingezogen.
(3)
Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Kategorie und
ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten
Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur
Monatsmitte. Der Elternbeitrag wird monatlich durch Erteilung des
Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. und dem
15. eines Monats für den aktuellen Monat.
(4)
Das Essensgeld wird einzeln über den Dienstleister Kitafino abgerechnet.
Die Teilnahme an der Verpflegung ist beim Besuch der Einrichtung verpflichtend.
Daher bitten wir Sie, das Guthabenkonto bei Kitafino zuverlässig aufzuladen.
Eine Barzahlung des Essens in der Einrichtung ist nicht möglich.
(5)
Das Materialgeld in Höhe von 5,00 € monatlich und wird für die Anschaffung von Verbrauchsmaterial, Spielsachen
und Büchern verwendet.
(6)
Bei besonderen Ausflügen und Unternehmungen können weitere Kosten entstehen,
die dann im jeweiligen Fall direkt in der Einrichtung eingesammelt werden.
Beispielsweise wäre hier zu erwähnen ein Museumsbesuch, ein Theaterbesuch, eine
Zugfahrt, u. s. w.
§ 2
Der Elternbeitrag in der Krippe
(1)
Ab dem 01.09.2023 kostet eine Betreuungsstunde 2,30 €.
(2)
Eine Betreuungsstunde eines gleichzeitig die Einrichtung besuchenden
Geschwisterkindes, kostet 1,80 €. Der Geschwisterrabatt wird auf das
niedrigere Stundenkontingent angewandt.
(3)
Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich wie folgt:
Wöchentlich
gebuchte Stundenanzahl x Stundenbeitrag x 4,35 Wochen
§ 3
Essensgeld/Verpflegung
(1)
Die Verpflegung der Krippenkinder kostet ab 01.09.2023 (inklusive
Kitafinogebühren):
Tägliche
Verpflegung Komplettpreis: 5,30 €
(2)
Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei.
§ 4
Gebührenabwicklung
(1) Die
gewünschte Betreuungszeit wird im Rahmen eines verbindlichen Buchungsbelegs
gebucht und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Es müssen
mindestens 16 Betreuungsstunden pro Woche gebucht werden (Mindestbuchungszeit).
(2) Die
Kündigungsfrist für beide Parteien beträgt einen Monat jeweils zum Monatsende.
Bitte beachten Sie, dass die Kündigung schriftlich und fristgerecht erfolgen
muss. Die Laufzeit endet grundsätzlich zum 31.08. des laufenden bzw. des
folgenden Jahres.
(3) Die
Personensorgeberechtigten haben die Möglichkeit, monatlich Buchungsänderungen
vorzunehmen. Änderungen der Besuchszeiten treten grundsätzlich immer zum Beginn
des Folgemonats in Kraft. In Ausnahmefällen kann nach Absprache von dieser
Regelung abgewichen werden. Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen, dabei wird
ein neuer verbindlicher Buchungsbeleg erstellt.
(4) Die
Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt durch die schriftliche
Kündigung einer Vertragsseite. Das Sepa-Lastschriftmandat endet automatisch
einen Monat nach dem letzten Besuchsmonat des Kindes.
(5) Die
Formalitäten werden in der Tabeki Hauptverwaltung abgewickelt. Fragen zur
Abrechnung richten Sie bitte an elternbeitrag@tabeki.de
(6) Der
Elternbeitrag ist immer in vollem Umfang zu entrichten. Dies gilt auch für
Ferien- und Krankheitszeiten der Kinder.
(7) Die
Kündigung des Vertrages ist bis zu 4 Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte
diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der erste Elternbeitrag
fällig.
(8) Gebühren für
Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese werden den
Eltern weiterberechnet. Dazu kommen 3,00 € Bearbeitungsgebühren seitens der
Einrichtung an.
(9) Geht der
Einzug zurück, so wird ein erneuter Einzug einige Tage später versucht. Geht
auch dieser zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar
bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht bis zum Ende des
laufenden Monats nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr
übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind.
(10) Im letzten
Kitajahr, bevor das Kind in den Kindergarten wechselt, ist eine Kündigung zum
31.07. nicht möglich.
§ 5
Elternbeitrag im Falle einer vorübergehenden Schließung
(1) Während der
geplanten Schließzeiten der Einrichtung ist der Elternbeitrag voll zu
entrichten. In bayerischen Kindertagesstätten sind grundsätzlich bis zu 35
Schließtage jährlich zulässig und elternbeitragspflichtig.
(2) Im Falle der
Schließung unserer Einrichtung durch den Träger, eine Behörde oder ein Ministerium
bzw. schließt die Einrichtung kurzfristig wegen eines Ereignisses höherer
Gewalt so zum Beispiel schwere Stürme, welche die Sicherheit gefährden würden
oder das zeitgleiche Erkranken vieler Mitarbeiter:innen oder baulichen Schäden,
die einen Betrieb zeitweise unmöglich machen und so weiter, müssen für einen
Zeitraum von vier Wochen, also einen Monatsbeitrag, weiterhin Elternbeiträge
entrichtet werden. Aus solchen Ereignissen ergeben sich keine
Minderungsansprüche.
(3) Wird die
Übernahme der Elternbeiträge durch den Gesetzgeber angekündigt, so müssen die
Elternbeiträge dennoch zunächst von den Eltern entrichtet werden. Der Träger
wird nach Eingang der staatlichen Zahlungen die Rückerstattung an die Eltern
vornehmen.
(4) Sollte die Einrichtung aufgrund unabsehbarer Umstände länger als vier Wochen ungeplant nicht in Betrieb gehen können oder nur bestimmte Kinder betreuen dürfen (Beispiel: Notbetreuung während Corona-Pandemie im Frühjahr 2020), so wird der Träger prüfen, ob eine Reduzierung des Elternbeitrags oder ein gänzlicher Erlass zulässig sind. In einem solchen unvorhersehbaren Fall, werden die Eltern je nach Entwicklungslage des Geschehens möglichst zeitnah informiert.
§ 6 Gebührenübernahme
(1) In wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Die Einrichtungsleitung steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung und kann hierbei beraten.
(2) Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Wenden Sie sich bei Bedarf ebenfalls an Ihre Einrichtungsleitung.
§ 7 Zusatzbetreuung
(1) Zusatzbetreuungsstunden sind Stunden, die außerhalb der laut Buchungsbeleg regulär gebuchten Zeit liegen. Diese werden direkt in der Einrichtung bar gezahlt und quittiert. Jede Zusatzbetreuungsstunde innerhalb der Öffnungszeit der Einrichtung kostet 4,00 €.
(2) Wird die Öffnungszeit der Einrichtung überschritten, so kostet jede weitere Viertelstunde 20,00 €. Der Betrag ist bei Abholung des Kindes direkt in der Einrichtung bar gegen Quittung zu zahlen.
Diese Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt.
Stand Juli 2023
§ 1
Allgemeines
(1)
Für den Besuch der Einrichtung sind von den Eltern Gebühren zu entrichten, die
sich wie folgt zusammensetzen:
·• Elternbeitrag für die
gebuchte Betreuungszeit
·• Monatliches
Materialgeld in Höhe von 5,00 € (bereits im Elternbeitrag enthalten)
·• Einmalige
Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 €
·•
Essensabrechnung über den Dienstleister Kitafino
(2)
Zum Eintritt fällt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 € an.
Diese wird mit dem ersten Elternbeitrag eingezogen.
(3)
Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Kategorie und
ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten
Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur
Monatsmitte. Der Elternbeitrag wird monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats
eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. und dem 15. eines Monats für
den aktuellen Monat.
(4)
Das Essensgeld wird einzeln über den Dienstleister Kitafino abgerechnet.
Die Teilnahme an der Verpflegung ist beim Besuch der Einrichtung verpflichtend.
Daher bitten wir Sie, das Guthabenkonto bei Kitafino zuverlässig aufzuladen.
Eine Barzahlung des Essens in der Einrichtung ist nicht möglich.
(5)
Das Materialgeld in Höhe von 5,00 € monatlich und wird für die Anschaffung von Verbrauchsmaterial, Spielsachen
und Büchern verwendet.
(6)
Bei besonderen Ausflügen und Unternehmungen können weitere Kosten entstehen,
die dann im jeweiligen Fall direkt in der Einrichtung eingesammelt werden.
Beispielsweise wäre hier zu erwähnen ein Museumsbesuch, ein Theaterbesuch, eine
Zugfahrt, u. s. w.
§ 2
Der Elternbeitrag im Kindergarten
(1)
Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich nach der durchschnittlich täglich
gebuchten Betreuungszeit.
(2)
Kategorien der Elternbeiträge:
·• Kategorie: 4,1 bis 5,0
Std. pro Tag ► 110
€ monatlich, ab 01.09.2023 sind es 155 €
·• Kategorie: 5,1 bis 6,0
Std. pro Tag ► 120
€ monatlich, ab 01.09.2023 sind es 165 €
·• Kategorie: 6,1 bis 7,0
Std. pro Tag ► 130
€ monatlich, ab 01.09.2023 sind es 175 €
·• Kategorie: 7,1 bis 8,0
Std. pro Tag ► 140
€ monatlich, ab 01.09.2023 sind es 185 €
·• Kategorie: 8,1 bis 9,0
Std. pro Tag ► 150
€ monatlich, ab 01.09.2023 sind es 195 €
·•
Kategorie: 9,1 bis 10,0 Std. pro Tag ► 160 € monatlich, ab 01.09.2023 sind es
205 €
(3)
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren alle zwei Jahre um 3 bis 5 % ansteigen.
§ 3
Essensgeld/Verpflegung
(1)
Die Verpflegung der Kindergartenkinder gliedert sich ab dem 01.08.2023 folgendermaßen
auf (inklusive Kitafino-Gebühren in Höhe von 25 Cent pro Buchung):
Frühstück,
Brotzeit, Mittagessen: 6,00 €
(2) Die Getränke
werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei.
(3) Die
Mahlzeiten sind nicht einzeln buchbar.
(4) Eltern haben
die Möglichkeit, das Essen abzubestellen, wenn das Kind die Einrichtung nicht
besucht. Insofern fallen bei Krankheit oder Urlaub keine Kosten für die
Verpflegung an.
§ 4
Gebührenabwicklung
(1) Die gewünschte
Betreuungszeit wird im Rahmen eines verbindlichen Buchungsbelegs gebucht und
muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Es müssen mindestens 21
Betreuungsstunden pro Woche gebucht werden (Mindestbuchungszeit).
(2) Die
Kündigungsfrist für beide Parteien beträgt einen Monat jeweils zum Monatsende.
Bitte beachten Sie, dass die Kündigung schriftlich und fristgerecht erfolgen
muss. Die Laufzeit endet grundsätzlich zum 31.08. des laufenden bzw. des
folgenden Jahres.
(3) Die
Personensorgeberechtigten haben die Möglichkeit, monatlich Buchungsänderungen
vorzunehmen. Änderungen der Besuchszeiten treten grundsätzlich immer zum Beginn
des Folgemonats in Kraft. In Ausnahmefällen kann nach Absprache von dieser
Regelung abgewichen werden. Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen, dabei wird
ein neuer verbindlicher Buchungsbeleg erstellt.
(4) Die
Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt durch die schriftliche
Kündigung einer Vertragsseite. Das Sepa-Lastschriftmandat endet automatisch
einen Monat nach dem letzten Besuchsmonat des Kindes.
(5) Die
Formalitäten werden in der Tabeki Hauptverwaltung abgewickelt. Fragen zur
Abrechnung richten Sie bitte an elternbeitrag@tabeki.de
(6) Der
Elternbeitrag ist immer in vollem Umfang zu entrichten. Dies gilt auch für
Ferien- und Krankheitszeiten der Kinder.
(7) Die
Kündigung des Vertrages ist bis zu 4 Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte
diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der erste Elternbeitrag
fällig.
(8) Gebühren für
Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese werden den
Eltern weiterberechnet. Dazu kommen 3,00 € Bearbeitungsgebühren seitens der
Einrichtung an.
(9) Geht der
Einzug zurück, so wird ein erneuter Einzug einige Tage später versucht. Geht
auch dieser zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar
bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht bis zum Ende des
laufenden Monats nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen
werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind.
(10) Im letzten
Kitajahr, bevor das Kind in den die Schule wechselt, ist eine Kündigung zum
31.07. nicht möglich.
§ 5
Elternbeitrag im Falle einer vorübergehenden Schließung
(1) Während der
geplanten Schließzeiten der Einrichtung ist der Elternbeitrag voll zu
entrichten. In bayerischen Kindertagesstätten sind grundsätzlich bis zu 35
Schließtage jährlich zulässig und elternbeitragspflichtig.
(2) Im Falle der
Schließung unserer Einrichtung durch den Träger, eine Behörde oder ein
Ministerium bzw. schließt die Einrichtung kurzfristig wegen eines Ereignisses
höherer Gewalt so zum Beispiel schwere Stürme, welche die Sicherheit gefährden
würden oder das zeitgleiche Erkranken vieler Mitarbeiter:innen oder baulichen
Schäden, die einen Betrieb zeitweise unmöglich machen und so weiter, müssen für
einen Zeitraum von vier Wochen, also einen Monatsbeitrag, weiterhin
Elternbeiträge entrichtet werden. Aus solchen Ereignissen ergeben sich keine
Minderungsansprüche.
(3) Wird die
Übernahme der Elternbeiträge durch den Gesetzgeber angekündigt, so müssen die
Elternbeiträge dennoch zunächst von den Eltern entrichtet werden. Der Träger
wird nach Eingang der staatlichen Zahlungen die Rückerstattung an die Eltern
vornehmen.
(4) Sollte die
Einrichtung aufgrund unabsehbarer Umstände länger als vier Wochen ungeplant
nicht in Betrieb gehen können oder nur bestimmte Kinder betreuen dürfen
(Beispiel: Notbetreuung während Corona-Pandemie im Frühjahr 2020), so wird der
Träger prüfen, ob eine Reduzierung des Elternbeitrags oder ein gänzlicher
Erlass zulässig sind. In einem solchen unvorhersehbaren Fall, werden die Eltern
je nach Entwicklungslage des Geschehens möglichst zeitnah informiert.
§ 6 Beitragsermäßigung
(1) Geschwisterrabatt
Besuchen Geschwisterkinder den Kindergarten gleichzeitig, so werden auf den geringeren der beiden Elternbeiträge 10,00€ gewährt.
(2) Beitragszuschuss
Der Freistaat Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht.
Fall 1: Ein Kind im Kindergarten wird zwischen dem 01.09. und 31.12. eines Jahres 3 Jahre alt:
Der Beitragszuschuss darf gewährt werden.
Fall 2: Ein Kind wird zwischen dem 01.01. und 31.08. eines Jahres 3 Jahre alt:
Der Beitragszuschuss darf nicht gewährt werden. Die Eltern müssen die Kindergartengebühr selbst in voller Höher tragen.
§ 7 Gebührenübernahme
(1) In wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Die Einrichtungsleitung steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung und kann hierbei beraten.
(2) Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Wenden Sie sich bei Bedarf ebenfalls an Ihre Einrichtungsleitung.
§ 8 Zusatzbetreuung
(1) Zusatzbetreuungsstunden sind Stunden, die außerhalb der laut Buchungsbeleg regulär gebuchten Zeit liegen. Diese werden direkt in der Einrichtung bar gezahlt und quittiert. Jede Zusatzbetreuungsstunde innerhalb der Öffnungszeit der Einrichtung kostet 4,00 €.
(2) Wird die Öffnungszeit der Einrichtung überschritten, so kostet jede weitere Viertelstunde 20,00 €. Der Betrag ist bei Abholung des Kindes direkt in der Einrichtung bar gegen Quittung zu zahlen.
Diese Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt.
Stand: Juli 2023
In Bearbeitung
Trägerschaft: Tabeki gemeinnützige GmbH
Grabmannstrasse 1
85072 Eichstätt
Hausleitung
Julius Gebhardt
Staatlich anerkannte Erzieher
jlsgbhrdttbkd
Büro: 08421 9083970
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Kindergarten: | max. 25 Betreuungsplätze |
Kinderkrippe: | max. 12 Betreuungsplätze |
Liebe Tabeki Eltern!
Damit auch Sie gut vorbereitet sind, finden Sie die wichtigsten Details, Daten und Infos rund um unsere Einrichtung.
Wir freuen uns euch im kommenden Kitajahr sie erneut in unserer Einrichtung willkommen zu heißen
Ein paar Infos rund um die Betreuung Ihres Kindes:
- Bitte ziehen Sie Ihr Kind jeden Tag witterungsgerecht an. Matschjacke sowie Matschhose sollten im Kindergarten vorhanden sein.
- Bitte geben Sie Ihrem Kind Wechselkleidung mit.
- 37 Paar Schuhe, 37 Jacken, 37 Mützen… wer kann da noch den Überblick behalten? Deswegen bitten wir Sie, alle Dinge Ihres Kindes mit dem Namen zu beschriften.
- Bitte cremen Sie in den heißen Sommermonaten Ihr Kind morgens ein. Am Nachmittag tragen wir noch einmal den von Ihnen mitgebrachten Sonnenschutz auf.
- Sonnenhut, Fäustlinge, Handschuhe, Hausschuhe… Ihr Kind sollte sich möglichst selbstständig anziehen können. Natürlich unterstützen wir sie.
- Tabeki versucht so wenige Schließtage im Jahr zu haben wie möglich. Aufgrund dessen führen wir Ferienabfragen durch. Im Monat August bieten wir bei genügend Nachfrage Feriengruppen an. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Bedarf haben.
- An Geburtstagen oder anderen Feierlichkeiten dürfen Sie gerne Kuchen / Gebäck / Obst / Gemüse oder ähnliches mitbringen. Diese sollten keine Nüsse / Sahne oder ähnliches enthalten und durchgebacken sein.
Bitte sehen Sie davon ab, Süßigkeitentüten mitzubringen.
Sie sind neugierig und möchten gerne mehr erfahren über den Tagesablauf / das Essen / Ihr Kind? Bitte fragen Sie nach.
Wie immer gilt:
Sollten Sie Fragen / Unklarheiten / Ideen / Anregungen / Kritik haben, so kommen Sie gerne auf uns zu!
Care Kita-App
Für einen reibungslosen Informationsfluss, zwischen Ihnen und uns, bitten wir Sie alle Neuigkeiten mit „gelesen“ zu markieren. Bitte nutzen Sie Ihre App aktiv und unterstützen Sie uns bei der Vermeidung von Papiermüll. Melden Sie Ihr Kind gerne über die App mit „Abwesenheit ankündigen“ ab.
Pädagogische Fachkraft, Gruppenleitung
Kinderkrankenschwester
Diplom Elementar- und Vorschulpädagogin, pädagogische Fachkraft
Sozialarbeiterin B.A.
Staatlich anerkannte Erzieher, Hausleitung
Pädagogische Hilfskraft
Staatlich geprüfte Kinderpflegerin
Staatlich geprüfte Kinderpflegerin
Gruppenleitung
Praktikantin
Pädagogische Hilfskraft
§ 1 Allgemeines
(1) Für den Besuch der Einrichtung Tabeki am Kapuzinergarten sind von den Eltern Gebühren zu entrichten, die sich wie folgt gliedern:
• Elternbeitrag für die gebuchte Betreuungszeit
• Monatliches Materialgeld in Höhe von 5,00 €
• Einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 €
• Essensabrechnung über den Dienstleister Kitafino
(2) Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Kategorie und ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur Monatsmitte. Der Elternbeitrag wird monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. und dem 15. eines Monats für den aktuellen Monat.
(3) Das Essensgeld wird einzeln von dem Dienstleister Kitafino abgerechnet. Die Teilnahme an der Verpflegung ist beim Besuch der Kinderkrippe verpflichtend. Daher bitten wir Sie, das Guthabenkonto bei Kitafino zuverlässig aufzuladen. Eine Barzahlung des Essens in der Einrichtung ist nicht möglich.
(4) Das Materialgeld in Höhe von 5,00 € monatlich mit den Elterngebühren eingezogen. Das Geld wird für die Anschaffung von Verbrauchsmaterial, Spielsachen und Büchern
verwendet.
§ 2 Der Elternbeitrag in der Krippe
(1) Ab dem 01.09.2023 kostet eine Betreuungsstunde 2,30 €.
(2) Eine Betreuungsstunde eines gleichzeitig die Einrichtung besuchenden Geschwisterkindes, kostet 1,80 €. Der Geschwisterrabatt wird auf das niedrigere Stundenkontingent angewandt.
(3) Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich wie folgt:
Wöchentlich gebuchte Stundenanzahl x Stundenbeitrag x 4,35 Wochen
§ 3 Essensgeld/Verpflegung
(1) Die Verpflegung der Krippenkinder kostet ab 01.09.2023 (inklusive Kitafinogebühren):
Tägliche Verpflegung Komplettpreis: 5,30 €
(2) Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei.
§ 4 Gebührenabwicklung
(1) Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch die schriftliche Kündigung einer Vertragsseite. Das Sepa-Lastschriftmandat endet einen Monat nach dem letzten Besuchsmonat des Kindes.
(2) Der Elternbeitrag ist immer in vollem Umfang zu entrichten. Dies gilt auch für Ferien und Krankheitszeiten der Kinder.
(3) Die Kündigung des Vertrages ist bis zu 4 Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der erste Elternbeitrag fällig.
(4) Gebühren für Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese werden den Eltern weiterberechnet. Dazu kommen 3,00 € Bearbeitungsgebühren seitens der Einrichtung an.
(5) Geht der Einzug zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht bis zum Ende des laufenden Monats nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind.
(6) Im letzten Kitajahr, bevor das Kind in den Kindergarten wechselt, ist eine Kündigung zum 31.07. nicht möglich.
§ 5 Gebührenübernahme
(1) In wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Die Einrichtungsleitung steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.
(2) Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Wenden Sie sich bei Bedarf ebenfalls an Ihre Einrichtungsleitung.
Diese Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt.
§ 1 Allgemeines
(1) Für den Besuch der Einrichtung Tabeki am Kapuzinergarten sind von den Eltern Gebühren zu entrichten, die sich wie folgt gliedern:
• Elternbeitrag für die gebuchte Betreuungszeit
• Monatliches Materialgeld in Höhe von 5,00 € (bereits im Elternbeitrag enthalten)
• Einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 €
• Essensabrechnung über den Dienstleister Kitafino
(2) Zum Eintritt fällt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 € an. Diese wird mit dem ersten Elternbeitrag eingezogen.
(3) Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Kategorie und ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur Monatsmitte. Der Elternbeitrag wird monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. und dem 15. eines Monats für den aktuellen Monat.
(4) Das Essensgeld wird einzeln über den Dienstleister Kitafino abgerechnet. Die Teilnahme an der Verpflegung ist beim Besuch der Einrichtung verpflichtend. Daher bitten wir Sie, das Guthabenkonto bei Kitafino zuverlässig aufzuladen. Eine Barzahlung des Essens in der Einrichtung ist nicht möglich.
(5) Das Materialgeld in Höhe von 5,00 € monatlich ist im Elternbeitrag enthalten und wird für die Anschaffung von Verbrauchsmaterial, Spielsachen und Büchern verwendet.
(6) Bei besonderen Ausflügen und Unternehmungen können weitere Kosten entstehen, die dann im jeweiligen Fall direkt in der Einrichtung eingesammelt werden. Beispielsweise wäre hier zu erwähnen ein Museumsbesuch, ein Theaterbesuch, eine Zugfahrt, u. s. w.
§ 2 Der Elternbeitrag im Kindergarten
(1) Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich nach der durchschnittlich täglich gebuchten Betreuungszeit.
(2) Kategorien der Elternbeiträge:
• Kategorie: 4,1 bis 5,0 Std. pro Tag ► 110 € monatlich, ab 01.09.2023 sind es 155 €
• Kategorie: 5,1 bis 6,0 Std. pro Tag ► 120 € monatlich, ab 01.09.2023 sind es 165 €
• Kategorie: 6,1 bis 7,0 Std. pro Tag ► 130 € monatlich, ab 01.09.2023 sind es 175 €
• Kategorie: 7,1 bis 8,0 Std. pro Tag ► 140 € monatlich, ab 01.09.2023 sind es 185 €
• Kategorie: 8,1 bis 9,0 Std. pro Tag ► 150 € monatlich, ab 01.09.2023 sind es 195 €
• Kategorie: 9,1 bis 10,0 Std. pro Tag ► 160 € monatlich, ab 01.09.2023 sind es 205 €
(3) Bitte beachten Sie, dass die Gebühren alle zwei Jahre um 3 bis 5 % ansteigen.
§ 3 Essensgeld/Verpflegung
(1) Die Verpflegung der Kindergartenkinder gliedert sich ab dem 01.08.2023 folgendermaßen auf (inklusive Kitafino-Gebühren in Höhe von 25 Cent pro Buchung):
Frühstück, Brotzeit, Mittagessen: 6,00 €
(2) Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei.
(3) Die Mahlzeiten sind nicht einzeln buchbar.
(4) Eltern haben die Möglichkeit, das Essen abzubestellen, wenn das Kind die Einrichtung nicht besucht. Insofern fallen bei Krankheit oder Urlaub keine Kosten für die Verpflegung an.
§ 4 Gebührenabwicklung
(1) Die gewünschte Betreuungszeit wird im Rahmen eines verbindlichen Buchungsbelegs gebucht und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Es müssen mindestens 21 Betreuungsstunden pro Woche gebucht werden (Mindestbuchungszeit).
(2) Die Kündigungsfrist für beide Parteien beträgt einen Monat jeweils zum Monatsende. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung schriftlich und fristgerecht erfolgen muss. Die Laufzeit endet grundsätzlich zum 31.08. des laufenden bzw. des folgenden Jahres.
(3) Die Personensorgeberechtigten haben die Möglichkeit, monatlich Buchungsänderungen vorzunehmen. Änderungen der Besuchszeiten treten grundsätzlich immer zum Beginn des Folgemonats in Kraft. In Ausnahmefällen kann nach Absprache von dieser Regelung abgewichen werden. Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen, dabei wird ein neuer verbindlicher Buchungsbeleg erstellt.
(4) Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt durch die schriftliche Kündigung
einer Vertragsseite. Das Sepa-Lastschriftmandat endet automatisch einen Monat nach dem letzten Besuchsmonat des Kindes.
(5) Die Formalitäten werden in der Tabeki Hauptverwaltung abgewickelt. Fragen zur Abrechnung richten Sie bitte an elternbeitrag@tabeki.de
(6) Der Elternbeitrag ist immer in vollem Umfang zu entrichten. Dies gilt auch für Ferien- und Krankheitszeiten der Kinder.
(7) Die Kündigung des Vertrages ist bis zu 4 Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der erste Elternbeitrag fällig.
(8) Gebühren für Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese werden den Eltern weiterberechnet. Dazu kommen 3,00 € Bearbeitungsgebühren seitens der Einrichtung an.
(9) Geht der Einzug zurück, so wird ein erneuter Einzug einige Tage später versucht. Geht auch dieser zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht bis zum Ende des laufenden Monats nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind.
(10) Im letzten Kitajahr, bevor das Kind in den die Schule wechselt, ist eine Kündigung zum 31.07. nicht möglich.
§ 5 Elternbeitrag im Falle einer vorübergehenden Schließung
(1) Während der geplanten Schließzeiten der Einrichtung ist der Elternbeitrag voll zu entrichten. In bayerischen Kindertagesstätten sind grundsätzlich bis zu 35 Schließtage jährlich zulässig und elternbeitragspflichtig.
(2) Im Falle der Schließung unserer Einrichtung durch den Träger, eine Behörde oder ein Ministerium bzw. schließt die Einrichtung kurzfristig wegen eines Ereignisses höherer Gewalt so zum Beispiel schwere Stürme, welche die Sicherheit gefährden würden oder das zeitgleiche Erkranken vieler Mitarbeiter:innen oder baulichen Schäden, die einen Betrieb zeitweise unmöglich machen und so weiter, müssen für einen Zeitraum von vier Wochen, also einen Monatsbeitrag, weiterhin Elternbeiträge entrichtet werden. Aus solchen Ereignissen ergeben sich keine Minderungsansprüche.
(3) Wird die Übernahme der Elternbeiträge durch den Gesetzgeber angekündigt, so müssen die Elternbeiträge dennoch zunächst von den Eltern entrichtet werden. Der Träger wird nach Eingang der staatlichen Zahlungen die Rückerstattung an die Eltern vornehmen.
(4) Sollte die Einrichtung aufgrund unabsehbarer Umstände länger als vier Wochen ungeplant nicht in Betrieb gehen können oder nur bestimmte Kinder betreuen dürfen (Beispiel: Notbetreuung während Corona-Pandemie im Frühjahr 2020), so wird der Träger prüfen, ob eine Reduzierung des Elternbeitrags oder ein gänzlicher Erlass zulässig sind. In einem solchen unvorhersehbaren Fall, werden die Eltern je nach Entwicklungslage des Geschehens möglichst zeitnah informiert.
§6 Beitragsermäßigung
(1) Geschwisterrabatt
Besuchen Geschwisterkinder den Kindergarten gleichzeitig, so werden auf den geringeren der beiden Elternbeiträge 10,00€ gewährt.
(2) Beitragszuschuss
Der Freistaat Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht.
Fall 1: Ein Kind im Kindergarten wird zwischen dem 01.09. und 31.12. eines Jahres 3 Jahre alt: Der Beitragszuschuss darf gewährt werden.
Fall 2: Ein Kind wird zwischen dem 01.01. und 31.08. eines Jahres 3 Jahre alt: Der Beitragszuschuss darf nicht gewährt werden. Die Eltern müssen die Kindergartengebühr selbst in voller Höher tragen.
§ 7 Gebührenübernahme
(1) In wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Die Einrichtungsleitung steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung und kann hierbei beraten.
(2) Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Wenden Sie sich bei Bedarf ebenfalls an Ihre Einrichtungsleitung.
§ 8 Zusatzbetreuung
(1) Zusatzbetreuungsstunden sind Stunden, die außerhalb der laut Buchungsbeleg regulär gebuchten Zeit liegen. Diese werden direkt in der Einrichtung bar gezahlt und quittiert. Jede Zusatzbetreuungsstunde innerhalb der Öffnungszeit der Einrichtung kostet 4,00 €.
(2) Wird die Öffnungszeit der Einrichtung überschritten, so kostet jede weitere Viertelstunde 20,00 €. Der Betrag ist bei Abholung des Kindes direkt in der Einrichtung bar gegen Quittung zu zahlen.
Diese Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt.
04.10.24 (Freitag)
Schließtag (Brückentag)
17.09.2024 (Dienstag) 18:30 Uhr
Elternabend mit Elternbeiratswahl und Thema Läuse/Kinderkrankheiten
Okt/Nov.24
Elternaktion in der Kita
13.11.24 (Mittwoch)
Sankt Martin (Start in unserer Einrichtung)
06.12.24 Freitag)
Nikolaus kommt in die Einrichtung
13.12.24 (Freitag)
Gemeinsamer Weihnachtsbrunch in der Einrichtung
23.12.24 - 03.01.25
Schließtage (Weihnachtsferien)
27.02.25 (Donnerstag)
Faschingsfeier für die Kinder
09.04.25 (Mittwoch)
Ostereiersuche in der Kita mit den Kindern
02.05.25 (Freitag)
Schließtag (Brückentag)
30.05.25 (Freitag)
Schließtag (Brückentag)
April/Mai.25
Eltern-Kind-Aktion
20.06.25 (Freitag)
Schließtag (Brückentag)
18.07.25 (Freitag)
Sommerfest
Juni/Juli (Freitag)
Vorschulkinderaktion
11.08.25 - 22.08.25
Schließtage (Sommerferien)