Eichstätt

Kinderkrippe Tabeki Eichstätt 

Eine Welt Kita
Coaching
Oekokids

KONTAKTDATEN

Domplatz 3
85072 Eichstätt

Trägerschaft: Tabeki GmbH & Co.KG
Westenstraße 22
85072 Eichstätt

Hausleitung:                                                                                                                                                                                                   

Carina Birnstein
Staatlich anerkannte Erzieherin
gruppenübergreifend tätig

Büro Festnetz: 08421 9375191 
Gruppenangelegenheiten (Kinder entschuldigen, etc.): 08421 9375192
Büro Telefax: 08421 9375196

carina.birnstein@tabeki.de

ÖFFNUNGSZEITEN UND GRUPPEN

Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Wichtelgruppe:Krippenkinder im Alter von ca. 2 Monaten bis ca. 3 Jahren
Zwergerlgruppe:Krippenkinder im Alter von ca. 2 Monaten bis ca. 3 Jahren
Sonnengruppe:Krippenkinder im Alter von ca. 2 Monaten bis ca. 3 Jahren

ALLGEMEINE INFOS

Die Tagesbetreuungsstätte für Kinder, kurz: Tabeki, ist eine private Einrichtung mit staatlicher Anerkennung zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Babys und Kleinkindern. Wir verstehen uns als familienergänzende Einrichtung und als Dienstleister für die Eltern und deren Kinder. 

Allgemeine Infos

Keine Schals in der Kita

Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Schals mit in die Einrichtung, sondern verwenden Sie lieber z.B. Dreieckstücher mit Klettverschluss.

Ziehen Sie Ihrem Kind bitte Kleidung an, die zum Wetter passt. Wir möchten gerne bei jedem Wetter spontan nach draußen gehen können und benötigen dafür für jedes Kind Mütze, Matschhosen und Handschuhe, sowie gute Schuhe. Bitte bringen Sie die von uns bereitgestellte und beschriftete Wechselkleidung für Ihr Kind wieder mit.

Bring- und Holzeiten in Zeiten der Pandemie

Die Bring- und Abholsituation sollten aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Hof stattfinden.

Bitte tragen Sie unbedingt eine Mund- und Nasenbedeckung bei der Übergabe Ihres Kindes.

Wechselkleidung

Bitte beschriften Sie die Kleidung Ihres Kindes.

Care Kita-App

Für einen reibungslosen Informationsfluss, zwischen Ihnen und uns, bitten wir Sie alle Neuigkeiten mit „gelesen“ zu markieren. Bitte nutzen Sie Ihre App aktiv und unterstützen Sie uns bei der Vermeidung von Papiermüll. Melden Sie Ihr Kind gerne über die App mit „Abwesenheit ankündigen“ ab.

DAS TEAM

Unsere Mitarbeiterinnen arbeiten zwar grundsätzlich in einer bestimmten Gruppe, helfen aber flexibel und bedarfsorientiert gruppenübergreifend aus. Deshalb ist es wichtig, dass Sie das gesamte Team kennen:

Carina Birnstein 

Erzieherin, Fachwirt für Kitamanagement, Hausleitung

Tanja Adlkofer

Staatlich anerkannte Erzieherin,
Gruppenleitung

Andreea Mihaila

Kinderpflegerin

Martina Heiß

Pädagogische Aushilfe

Marie Werner

Sozialpädagogin, stellvertretende Hausleitung

Celine Ritter

Sozialpädagogin, Gruppenleitung     

Frederick Haas

Kinderpfleger

Bettina Dengler

Fachkraft für Sozialwesen, Gruppenleitung

Monja Haag

Kinderpflegerin, Verpflegungsbeauftragte

Irmgard Escherle

Pädagogische Aushilfe

GEBÜHRENORDNUNG

Gebührenordnung Tabeki Kinderkrippe Eichstätt 

§ 1 Allgemeines

(1)   Für den Besuch der Einrichtung Tabeki Eichstätt in Trägerschaft der Tabeki Tagesbetreuungsstätten GmbH & Co. KG sind von den Eltern Gebühren/Elternbeiträge zu entrichten, die sich wie folgt gliedern:

  • Elternbeitrag für die gebuchte Betreuungszeit
  • Essensgeld
  • Materialgeld
  • Aufnahmegebühr

(2)   Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Stunden pro Woche und ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur Monatsmitte. Der Elternbeitrag wird monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. und dem 10. eines Monats für den aktuellen Monat.

(3)   Das Essensgeld wird einzeln abgerechnet und monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. Und dem 10. eines Monats für den Vormonat. Sie erhalten monatlich eine Rechnung per E-Mail.

(4)   Wichtiger Hinweis: Elternbeitrag und Essengeld werden zeitgleich eingezogen. Es handelt sich also um eine Abbuchung pro Monat, die das Essensgeld des Vormonats sowie den Elternbeitrag für den aktuellen Monat enthält.

(5)   Das Materialgeld in Höhe von 5,00 € monatlich wird quartalsweise direkt bei der Gruppenleitung bar bezahlt. Sie erhalten hierfür eine Quittung. Das Geld wird für die Anschaffung von Verbrauchsmaterial, Spielsachen und Büchern verwendet.

(6)   Die Aufnahmegebühr beträgt 15,00 € und wird mit dem ersten Elternbeitrag eingezogen.

§ 2 Der Elternbeitrag in der Krippe

(1)   Eine gebuchte Betreuungsstunde kostet seit dem 01.09.2017 1,85 €.

(2)   Ab dem 01.01.2020 kostet die Betreuungsstunde 1,95 €.

(3)   Eine Betreuungsstunde eines gleichzeitig die Einrichtung besuchenden Geschwisterkindes, kostet den halben Stundensatz. Der Geschwisterrabatt wird auf das niedrigere Stundenkontingent angewandt.

(4)   Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich wie folgt:

Wöchentlich gebuchte Stundenanzahl x Stundenbeitrag x 4,35 Wochen

§ 3 Essensgeld/Verpflegung

(1)   Die Verpflegung der Krippenkinder gliedert sich folgendermaßen auf:

  • Frühstück/Brotzeit:  1,60 €
  • Mittagessen:            2,70 €

(2)   Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei.

§ 4 Gebührenabwicklung

(1)   Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch die schriftliche Kündigung einer Vertragsseite. Das Sepa-Lastschriftmandat endet einen Monat nach dem letzten Besuchsmonat des Kindes.

(2)   Der Elternbeitrag ist immer in vollem Umfang zu entrichten. Dies gilt auch für Ferien- und Krankheitszeiten der Kinder.

(3)   Die Kündigung des Vertrages ist bis zu 4 Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der erste Elternbeitrag fällig.

(4)   Gebühren für Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese werden den Eltern weiterberechnet. Dazu kommen 3,00 € Bearbeitungsgebühren seitens der Einrichtung an. 

(5)   Geht der Einzug zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht bis zum Ende des laufenden Monats nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind. 

§ 5 Gebührenübernahme

(1)   In wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Die Einrichtungsleitung steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

(2)   Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Wenden Sie sich bei Bedarf ebenfalls an Ihre Einrichtungsleitung.

Diese Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt. 

Alle Familien bekommen nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Beleg über die Kosten für die Kinderbetreuung ausgestellt und per Post zugesandt. Legen Sie diesen Beleg Ihrer Einkommenssteuererklärung bei.

TERMINE TABEKI DOMPLATZ - KITAJAHR 2022/2023

1. Elternabend
12.10.22

Väterbasteln
05.11.22

St. Martin
14.11.22

Weihnachtsfrühstück
23.12.22

Fasching
16.02.23

Fototermin
19. und 20.06.2023

2. Elternabend
Juni (der Termin wird noch bekannt gegeben)

Sommerfest
Der Termin wird noch bekannt gegeben 

 

Eichstätt

Tabeki Kinderhaus St. Walburg

Eine Welt-Kita

KONTAKTDATEN

Trägerschaft: Tabeki gemeinnützige GmbH
Westenstraße 22
85072 Eichstätt

Hausleitung
Michaela Neumeyer
Staatlich anerkannte Erzieherin
mchlnmyrtbkd

Grundschulbetreuung
Lisa Röger
Staatlich anerkannte Erzieherin
lsrgrtbkd

Hausleitung:              08421 6089335
Krippe 3.Stock:          08421 6089336
Krippe 1.Stock:          08421 6089337
Hort/OGTS Festnetz: 08421 6079823

Anmeldung Ferienbetreuung telefonisch unter: 08421 6079823 oder per Mail.

ÖFFNUNGSZEITEN UND GRUPPEN

Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:15 Uhr
Kleinstein Gruppe:Krippenkinder im Alter von ca. 2 Monaten bis max. 1,5 Jahren
Einstein Gruppe:Krippenkinder im Alter von ca. 1,5 bis 3,5 Jahren
Oskar von Miller Minis:Krippenkinder im Alter von ca. 1,5 bis 3,5 Jahren
Oskar von Miller Gruppe:Hort- und OGTS Kinder im Alter von 6 bis ca. 10 Jahren

ALLGEMEINE INFOS

Das Tabeki Kinderhaus St.Walburg ist ein sogenanntes "Haus für Kinder" gemäß BayKiBiG. Als Kooperationspartner der Grundschule St.Walburg organisiert die Tabeki gGmbH auch die Offene Ganztagsschule (OGTS). Im Tabeki Kinderhaus St.Walburg werden Kinder im Alter von 2 Monaten bis ca. 10 Jahren betreut. In den Feriengruppen werden auch externe Kindergartenkinder aufgenommen. Wir arbeiten nach dem teiloffenen Prinzip in altersgemischten Stammgruppen.

Allgemeine Infos

Keine Schals in der Kita

Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Schals mit in die Einrichtung, sondern verwenden Sie lieber z.B. Dreieckstücher mit Klettverschluss.

Ziehen Sie Ihrem Kind bitte Kleidung an, die zum Wetter passt. Wir möchten gerne bei jedem Wetter spontan nach draußen gehen können und benötigen dafür für jedes Kind Mütze, Matschhosen und Handschuhe, sowie gute Schuhe. Bitte bringen Sie die von uns bereitgestellte und beschriftete Wechselkleidung für Ihr Kind wieder mit.

Bring- und Holzeiten in Zeiten der Pandemie

Die Bring- und Abholsituation sollten aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Hof stattfinden.

Bitte tragen Sie unbedingt eine Mund- und Nasenbedeckung bei der Übergabe Ihres Kindes.

Wechselkleidung

Bitte beschriften Sie die Kleidung Ihres Kindes.

Care Kita-App

Für einen reibungslosen Informationsfluss, zwischen Ihnen und uns, bitten wir Sie alle Neuigkeiten mit „gelesen“ zu markieren. Bitte nutzen Sie Ihre App aktiv und unterstützen Sie uns bei der Vermeidung von Papiermüll. Melden Sie Ihr Kind gerne über die App mit „Abwesenheit ankündigen“ ab.

DAS TEAM

Wir sind für sie da!

Da es sich um eine altersgemischte Einrichtung handelt, arbeiten alle pädagogische Kräfte gruppenübergreifend jedoch mit entsprechenden Schwerpunkten im Krippen- oder Grundschulbereich (Hort und OGTS).

Michaela Neumeyer 

Staatlich anerkannte Erzieherin
Schwerpunkt Krippe
Hausleitung

Michael Fischer

Staat. anerk. Heilerziehungs-
pfleger, Bachelor of Arts,
mit Schwerpunkt Krippe

Karin Vollnhals

Staatlich anerkannte Erzieherin
mit Schwerpunkt Krippe              
                      

Franziska Linder

Bachelor of Arts,
Schwerpunkt Hort, OGTS Elternzeit                 

Tobias Lauterbach

Staatlich anerkannte Erzieher,
Schwerpunkt: Hort/OGTS
                       

Elisabeth Merkle

SPJ
Schwerpunkt: Krippe
             

Lisa Röger 

Staatlich anerkannte Erzieherin
Bereichsleitung                 Schwerpunkt Hort/OGTS

Julia Mittl

Staatlich anerkannte Kinderpflegerin
mit Schwerpunkt Krippe           

Saskia Kolb 

Staatl. anerkannte Erzieherin
Bereichsleitung
Schwerpunkt Hort/OGTS   

Osana Dittrich-Osiander

Diplom-Pädagogin, Univ.
Schwerpunkt Kreativwerkstatt
für Hort und OGTS

Anna-Lena Knör

Kindheitspädagogin B.A.
Schwerpunkt: Krippe
                   

Lea Netter

Berufspraktikum Erzieherin FAKS
Schwerpunkt: Krippe
                       

Sabrina Lechner 

Staatlich anerkannte Erzieherin
Schwerpunkt Krippe

Heidi Bernecker

Staatlich anerkannte Kinderpflegerin mit Schwerpunkt Hort und OGTS

Katharina Pappenberger

Studentisches Praktikum
Schwerpunkt: Krippe
 

Anja Kerschenlohr  

Staatl. geprüfte Musikpädagogin
Schwerpunkt: Krippe
                    

Lucia Birova

Staatlich anerkannte Kinderpflegerin, Schwerpunkt: Hort und OGTS (Mutterschutz)

GEBÜHRENORDNUNG

Gebührenordnung Tabeki Kinderhaus St. Walburg

In Trägerschaft der Tabeki gemeinnützigen GmbH, Westenstr. 22, 85072 Eichstätt                                                             Stand: August 2023

§ 1 Allgemeines

(1) Für den Besuch der Einrichtung Tabeki Kinderhaus St. Walburg sind von den Eltern Gebühren zu entrichten, die sich wie folgt gliedern:

• Elternbeitrag für die gebuchte Betreuungszeit
• Monatliches Materialgeld in Höhe von 5,00 €
• Einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 €
• Essensabrechnung über den Dienstleister Kitafino

(2) Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Kategorie und ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur Monatsmitte. Der Elternbeitrag wird monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. und dem 10. eines Monats für den aktuellen Monat.

(3) Das Essensgeld wird einzeln von dem Dienstleister Kitafino abgerechnet. Hierzu erhalten Sie mit dieser Gebührenordnung ein separates Schreiben. Die Teilnahme an der Verpflegung ist beim Besuch der Kinderkrippe verpflichtend. Daher bitten wir Sie, das Guthabenkonto bei Kitafino zuverlässig aufzuladen. Eine Barzahlung des Essens in der Einrichtung ist nicht möglich.

(4) Das Materialgeld in Höhe von 5,00 € monatlich wird einmal im Quartal direkt in der Einrichtung eingesammelt. Das Geld wird für die Anschaffung von Verbrauchsmaterial, Spielsachen und Büchern verwendet.

§ 2 Der Elternbeitrag in der Krippe

(1) Ab dem 01.09.2023 kostet eine Betreuungsstunde 2,30 €.

(2) Eine Betreuungsstunde eines gleichzeitig die Einrichtung besuchenden Geschwisterkindes, kostet den halben Stundensatz. Der Geschwisterrabatt wird auf das niedrigere Stundenkontingent angewandt.

(3) Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich wie folgt:

Wöchentlich gebuchte Stundenanzahl x Stundenbeitrag x 4,35 Wochen

§ 3 Essensgeld/Verpflegung

(1) Die Verpflegung der Krippenkinder kostet ab 01.08.2023:

Tagessumme 5,20 €

(2) Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei.

§ 4 Gebührenabwicklung

(1) Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch die schriftliche Kündigung einer Vertragsseite. Das Sepa-Lastschriftmandat endet einen Monat nach dem letzten Besuchsmonat des Kindes.

(2) Der Elternbeitrag ist immer in vollem Umfang zu entrichten. Dies gilt auch für Ferien- und Krankheitszeiten der Kinder.

(3) Die Kündigung des Vertrages ist bis zu 4 Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der erste Elternbeitrag fällig.

(4) Gebühren für Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese werden den Eltern weiterberechnet. Dazu kommen 3,00 € Bearbeitungsgebühren seitens der Einrichtung an.

(5) Geht der Einzug zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht bis zum Ende des laufenden Monats nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind.

(6) Im letzten Kitajahr, bevor das Kind in den Kindergarten wechselt, ist eine Kündigung zum 31.07. nicht möglich.

§ 5 Gebührenübernahme

(1) In wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Die Einrichtungsleitung steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

(2) Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Wenden Sie sich bei Bedarf ebenfalls an Ihre Einrichtungsleitung.

Diese Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt.

Hiermit bestätige ich, dass ich die Tabeki Eichstätt Gebührenordnung erhalten, gelesen und akzeptiert habe.


TERMINE KINDERHAUS ST. WALBURG - KITAJAHR 2022/2023

05.10. 22   
Elternabend mit Elternbeiratswahl

10.11.22   
St. Martinsumzug mit Eltern

09.12.22   
Schließtag

22.12.22   
Adventsnachmittag mit Eltern

24.12.22 – 01.01.23
Schließtage

16.02.23   
Faschingsfeier für die Kinder

06.05.23   
Väter basteln für den Muttertag

24.05.23
Besuch der Zahnärztin

25.05.23
Einführungselternabend

16.06.23
Sommerfest

07.08.23 - 18.08.23
Schließtage Sommer

Eichstätt

Tabeki Hofgarten

PHOTO
Urkunde
Eine Welt - Kita

KONTAKTDATEN

Trägerschaft: Tabeki gemeinnützige GmbH
Hofgarten 1
85072 Eichstätt

Hausleitung
Carolin Baumann
Staatlich anerkannte Erzieherin
ltnghfgrtntbkd

Büro:    08421 9344002
Krippe: 08421 9374863
Fax:     08421 9379972

ÖFFNUNGSZEITEN UND GRUPPEN

Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kindergarten:max. 25 Betreuungsplätze
Kinderkrippe:max. 12 Betreuungsplätze

ALLGEMEINE INFOS

Allgemeine Infos

Keine Schals in der Kita

Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Schals mit in die Einrichtung, sondern verwenden Sie lieber z.B. Dreieckstücher mit Klettverschluss.

Ziehen Sie Ihrem Kind bitte Kleidung an, die zum Wetter passt. Wir möchten gerne bei jedem Wetter spontan nach draußen gehen können und benötigen dafür für jedes Kind Mütze, Matschhosen und Handschuhe, sowie gute Schuhe. Bitte bringen Sie die von uns bereitgestellte und beschriftete Wechselkleidung für Ihr Kind wieder mit.

Bring- und Holzeiten in Zeiten der Pandemie

Die Bring- und Abholsituation sollten aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Hof stattfinden.

Bitte tragen Sie unbedingt eine Mund- und Nasenbedeckung bei der Übergabe Ihres Kindes.

Wechselkleidung

Bitte beschriften Sie die Kleidung Ihres Kindes.

Care Kita-App

Für einen reibungslosen Informationsfluss, zwischen Ihnen und uns, bitten wir Sie alle Neuigkeiten mit „gelesen“ zu markieren. Bitte nutzen Sie Ihre App aktiv und unterstützen Sie uns bei der Vermeidung von Papiermüll. Melden Sie Ihr Kind gerne über die App mit „Abwesenheit ankündigen“ ab.

KINDERGARTEN - GINKOGRUPPE

Julius Gebhard

Staatlich anerkannte Erzieher, stellvertretende Leitung, Gruppenleitung                 

Mariam Bekauri

Pädagogische Ergänzungskraft
                           
                           

Romana Šályová

Pädagogische Fachkraft, Bachelor in Grundschul- und Elementarpädagogik

Ute Schandl

Kinderkrankenschwester,  Hilfskraft         

                            

KINDERKRIPPE - GÄNSEBLÜMCHENGRUPPE

Carolin Baumann

Staatl. anerkannte Erzieherin
Hausleitung, Gruppenleitung

Vivienne Sorgalla

Staatl. geprüfte Kinderpflegerin
                  

Viktoria Gulakova

Hilfskraft       

GEBÜHRENORDNUG

Gebührenordnung (Elternbeitrag) Tabeki Hofgarten - Krippenkinder


§ 1 Allgemeines

(1) Für den Besuch der Einrichtung Tabeki Hofgarten sind von den Eltern Gebühren zu entrichten, die sich wie folgt gliedern:

 • Elternbeitrag für die gebuchte Betreuungszeit
 • Monatliches Materialgeld in Höhe von 5,00 €
 • Einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 € 
 • Essensabrechnung über den Dienstleister Kitafino

(2) Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Kategorie und ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur Monatsmitte. Der Elternbeitrag wird monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. und dem 10. eines Monats für den aktuellen Monat.

(3) Das Essensgeld wird einzeln von dem Dienstleister Kitafino abgerechnet. Die Teilnahme an der Verpflegung ist beim Besuch der Kinderkrippe verpflichtend. Daher bitten wir Sie, das Guthabenkonto bei Kitafino zuverlässig aufzuladen. Eine Barzahlung des Essens in der Einrichtung ist nicht möglich.  

(4) Das Materialgeld in Höhe von 5,00 € monatlich wird einmal im Quartal direkt in der Einrichtung eingesammelt. Das Geld wird für die Anschaffung von Verbrauchsmaterial, Spielsachen und Büchern verwendet.


§ 2 Der Elternbeitrag in der Krippe

(1) Seit dem 01.01.2020 kostet eine Betreuungsstunde 1,95 €.

(2) Eine Betreuungsstunde eines gleichzeitig die Einrichtung besuchenden Geschwisterkindes, kostet den halben Stundensatz. Der Geschwisterrabatt wird auf das niedrigere Stundenkontingent angewandt.

(3) Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich wie folgt:

Wöchentlich gebuchte Stundenanzahl x Stundenbeitrag x 4,35 Wochen


§ 3 Essensgeld/Verpflegung

(1) Die Verpflegung der Krippenkinder kostet ab 01.09.2021(inklusive Kitafinogebühren):

 Frühstück/Brotzeit: 1,90 €
 Mittagessen:  3,20 €

 Tagessumme  5,10 €

(2) Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei.


§ 4 Gebührenabwicklung

(1) Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch die schriftliche Kündigung einer Vertragsseite. Das Sepa-Lastschriftmandat endet einen Monat nach dem letzten Besuchsmonat des Kindes.

(2) Der Elternbeitrag ist immer in vollem Umfang zu entrichten. Dies gilt auch für Ferien- und Krankheitszeiten der Kinder.

(3) Die Kündigung des Vertrages ist bis zu 4 Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der erste Elternbeitrag fällig.

(4) Gebühren für Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese werden den Eltern weiterberechnet. Dazu kommen 3,00 € Bearbeitungsgebühren seitens der Einrichtung an. 

(5) Geht der Einzug zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht bis zum Ende des laufenden Monats nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind. 

(6) Im letzten Kitajahr, bevor das Kind in den Kindergarten wechselt, ist eine Kündigung zum 31.07. nicht möglich.


§ 5 Gebührenübernahme

(1) In wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Die Einrichtungsleitung steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

(2) Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Wenden Sie sich bei Bedarf ebenfalls an Ihre Einrichtungsleitung.


Diese Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung

 

Gebührenordnung (Elternbeitrag) Tabeki Hofgarten - Kindergartenkinder


§ 1 Allgemeines

(1) Für den Besuch der Einrichtung Tabeki Hofgarten sind von den Eltern Gebühren zu entrichten, die sich wie folgt gliedern:

 • Elternbeitrag für die gebuchte Betreuungszeit
 • Monatliches Materialgeld in Höhe von 5,00 €
 • Einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 € 
 • Essensabrechnung über den Dienstleister Kitafino

(2) Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Kategorie und ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur Monatsmitte. Der Elternbeitrag wird monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. und dem 10. eines Monats für den aktuellen Monat.

(3) Das Essensgeld wird einzeln von dem Dienstleister Kitafino abgerechnet. Die Teilnahme an der Verpflegung ist beim Besuch der Kinderkrippe verpflichtend. Daher bitten wir Sie, das Guthabenkonto bei Kitafino zuverlässig aufzuladen. Eine Barzahlung des Essens in der Einrichtung ist nicht möglich.  

(4) Das Materialgeld in Höhe von 5,00 € monatlich wird einmal im Quartal direkt in der Einrichtung eingesammelt. Das Geld wird für die Anschaffung von Verbrauchsmaterial, Spielsachen und Büchern verwendet.


§ 2 Der Elternbeitrag im Kindergarten

(1) Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich nach der durchschnittlich täglich gebuchten Betreuungszeit.

(2) Kategorien der Elternbeiträge:
 
 1.Kategorie: 4-5 Std. pro Tag   monatlich110,00 €
 2.Kategorie: 5-6 Std. pro Tag   monatlich 120,00 €
 3.Kategorie: 6-7 Std. pro Tag   monatlich 130,00 €
 4.Kategorie: 7-8 Std. pro Tag   monatlich 140,00 €
 5.Kategorie: 8-9 Std. pro Tag   monatlich 150,00 €
 6.Kategorie: 9-10 Std. pro Tag  monatlich 160,00 €

(3) Besuchen Geschwisterkinder die Einrichtung gleichzeitig, so werden auf den geringeren der beiden Elternbeiträge 10,00€ gewährt.

(4) Die Gebühren steigen alle zwei Jahre um 3 bis 5 %.


§ 3 Essensgeld/Verpflegung

(1) Die Verpflegung der Kindergartenkinder gliedert sich ab dem 01.09.2021 folgendermaßen auf (inklusive Kitafinogebühren):

 Frühstück / Brotzeit   2,50 €
 Frühstück / Brotzeit, Mittagessen: 5,90 €

(2) Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei.

(3) Die Mahlzeiten sind nicht einzeln buchbar.


§ 4 Gebührenabwicklung

(1) Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch die schriftliche Kündigung einer Vertragsseite. Das Sepa-Lastschriftmandat endet einen Monat nach dem letzten Besuchsmonat des Kindes.

(2) Der Elternbeitrag ist immer in vollem Umfang zu entrichten. Dies gilt auch für Ferien- und Krankheitszeiten der Kinder.

(3) Die Kündigung des Vertrages ist bis zu 4 Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der erste Elternbeitrag fällig.

(4) Gebühren für Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese werden den Eltern weiterberechnet. Dazu kommen 3,00 € Bearbeitungsgebühren seitens der Einrichtung an. 

(5) Geht der Einzug zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht bis zum Ende des laufenden Monats nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind. 

(6) Im letzten Kitajahr, bevor das Kind in den die Schule wechselt, ist eine Kündigung zum 31.07. nicht möglich.


§ 5 Elternbeitrag im Falle einer vorübergehenden Schließung

(1) Während der geplanten Schließzeiten der Einrichtung ist der Elternbeitrag voll zu entrichten. In bayerischen Kindertagesstätten sind grundsätzlich bis zu 35 Schließtage jährlich zulässig und elternbeitragspflichtig.

(2) Im Falle der Schließung unserer Einrichtung durch den Träger, eine Behörde oder ein Ministerium bzw. schließt die Einrichtung kurzfristig wegen eines Ereignisses höherer Gewalt so zum Beispiel schwere Stürme, welche die Sicherheit gefährden würden oder das zeitgleiche Erkranken vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder baulichen Schäden, die einen Betrieb zeitweise unmöglich machen und so weiter, müssen für einen Zeitraum von drei Wochen weiterhin Elternbeiträge entrichtet werden. Aus solchen Ereignissen ergeben sich keine Minderungsansprüche.

(3) Wird die Übernahme der Elternbeiträge durch den Gesetzgeber angekündigt, so müssen die Elternbeiträge dennoch zunächst von den Eltern entrichtet werden. Der Träger wird nach Eingang der staatlichen Zahlungen die Rückerstattung an die Eltern vornehmen.

(4) Sollte die Einrichtung aufgrund unabsehbarer Umstände länger als drei Wochen ungeplant nicht in Betrieb gehen können oder nur bestimmte Kinder betreuen dürfen (Beispiel: Notbetreuung während Corona-Pandemie im Frühjahr 2020), so wird der Träger prüfen, ob eine Reduzierung des Elternbeitrags oder ein gänzlicher Erlass zulässig sind. In einem solchen unvorhersehbaren Fall, werden die Eltern je nach Entwicklungslage des Geschehens möglichst zeitnah informiert.


§ 6 Beitragsermäßigung

(1) Der Freistaat Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst.

(2) Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht


§ 7 Gebührenübernahme

(1) In wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Die Einrichtungsleitung steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

(2) Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Wenden Sie sich bei Bedarf ebenfalls an Ihre Einrichtungsleitung.


Diese Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt.

TERMINE HOFGARTEN - KITAJAHR 2022/2023

19.10.22 Elternaktion in der Kita 

09.11.22 Sankt Martin (Hofgarten) 

06.12.22 Nikolaus kommt in die Einrichtung

09.12.22 Schließtag 

14.12.22 gemeinsamer Weihnachtsbrunch in der Einrichtung 

24.12.22 - 08.01.23 Schließtage 

02.01.23 - 05.01.23 Feriengruppe - Sollte in dieser Woche aus beruflichen Gründen eine Betreuung notwendig sein sprechen Sie uns bitte bis 11. November an 

15.02.23 Faschingsfeier für die Kinder 

29.03.23 Ostereiersuche in der Kita mit den Kindern 

26.04.23 Eltern-Kind-Aktion 

14.07.23 Sommerfest

21.07.23 Vorschulkinderaktion 

07.08.23 - 20.08.23 Schließtage Sommer

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