Geisenfeld

Kinderkrippe Tabeki Geisenfeld

KONTAKTDATEN

Trägerschaft: Tabeki Tagesbetreuungsstätten für Kinder GmbH & Co.KG
Forstamtstraße 6
85290 Geisenfeld

Hausleitung: Julia Lob
Staatlich anerkannte Erzieherin
Festnetz: 08452 7329804
Fax: 08421 993 4994
Email: julia.lob@tabeki.de

ALLGEMEINE INFOS

Allgemeine Infos

Keine Schals in der Kita

Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Schals mit in die Einrichtung, sondern verwenden Sie lieber z.B. Dreieckstücher mit Klettverschluss.

Ziehen Sie Ihrem Kind bitte Kleidung an, die zum Wetter passt. Wir möchten gerne bei jedem Wetter spontan nach draußen gehen können und benötigen dafür für jedes Kind Mütze, Matschhosen und Handschuhe, sowie gute Schuhe. Bitte bringen Sie die von uns bereitgestellte und beschriftete Wechselkleidung für Ihr Kind wieder mit.

Wechselkleidung

Bitte beschriften Sie die Kleidung Ihres Kindes.

Care Kita-App

Für einen reibungslosen Informationsfluss, zwischen Ihnen und uns, bitten wir Sie alle Neuigkeiten mit „gelesen“ zu markieren. Bitte nutzen Sie Ihre App aktiv und unterstützen Sie uns bei der Vermeidung von Papiermüll. Melden Sie Ihr Kind gerne über die App mit „Abwesenheit ankündigen“ ab.

REGENBOGENGRUPPE

Gruppenstärke:max. 12 Kinder
Öffnungszeiten:Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 07:00 bis 16:00 Uhr
Telefon:08452 7329804

Das Team

Julia Lob  

Staatlich anerkannte Erzieherin
Hausleitung / Gruppenleitung

Fanny Manz 

Kinderpflegerin

Alexandra Rampl

Assistenzkraft

BLUMENGRUPPE

Gruppenstärke:max. 12 Kinder
Öffnungszeiten:Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 07:00 bis 16:00 Uhr
Telefon:08452 7329804

Das Team

Denise Steinbrück 

Kinderpflegerin

Bettina Breunig

Kindheitspädagogin

Kerstin Maiterth

Staatl. anerkannte Erzieherin

Ingrid Bemmerl

Sozialpädagogin

BIENENGRUPPE

Gruppenstärke:max. 12 Kinder
Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 07:00 bis 16:00 Uhr
Telefon:08452 7329804

Das Team

Staat. anerkannte Erzieherin stellv. Haus-und Gruppenleitung

Szilvia Torma

Assistenzkraft                                                                        

Sandra Liedl

Kinderpflegerin                                                                                   

SCHMETTERLINGGRUPPE

Gruppenstärke:max. 12 Kinder
Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Telefon:08452 7329804

Das Team

Brigitte Hertel 

Fachkraft für Kindertagesstätten, stellv. Hausleitung/Guppenleitung

Melanie Bartosch

Kinderpflegerin

Bianka Tajouri

Kinderpflegerin
                                

MARIENKÄFERGRUPPE

Gruppenstärke:max. 12 Kinder
Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Telefon:08452 7329804

Das Team

Ann-Kathrin Liedl 

Staatlich anerkannte Erzieherin, Guppenleitung

Peggy Lobisch 

Kinderpflegerin

Martina Münchmeier 

Kinderpflegerin

WOLKENGRUPPE

Gruppenstärke:max. 12 Kinder
Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefon:08452 7329804

Das Team

Nathalie Sorgalla

Fachkraft für Kindertagesstätten, Gruppenleitung

Phillip Ditt

Kinderpfleger

Anna Kerekes

Assistenzkraft

FRÖSCHEGRUPPE

Gruppenstärke:max. 12 Kinder
Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefon:08452 7329804

Das Team

Sabrina Lechner

Fachkraft für Kindertagesstätten Gruppenleitung

Canan Yildirim

Staatl. anerkannte Erzieherin

Elisabeth Kimani

Kinderpflegerin

GEBÜHRENORDNUNG

Gebührenordnung für Tabeki Kinderkrippe Geisenfeld

§ 1 Allgemeines

(1)   Für den Besuch der Einrichtung Tabeki Geisenfeld in Trägerschaft der Tabeki Tagesbetreuungsstätten GmbH & Co. KG sind von den Eltern Gebühren/Elternbeiträge zu entrichten, die sich wie folgt gliedern:

  • Elternbeitrag für die gebuchte Betreuungszeit
  • Essensgeld
  • Materialgeld
  • Aufnahmegebühr

(2)   Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Stunden pro Woche und ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur Monatsmitte. Der Elternbeitrag wird monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. und dem 10. eines Monats für den aktuellen Monat.

(3)   Das Essensgeld wird einzeln abgerechnet und monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. Und dem 10. eines Monats für den Vormonat. Sie erhalten monatlich eine Rechnung per E-Mail.

(4)   Wichtiger Hinweis: Elternbeitrag und Essengeld werden zeitgleich eingezogen. Es handelt sich also um eine Abbuchung pro Monat, die das Essensgeld des Vormonats sowie den Elternbeitrag für den aktuellen Monat enthält.

(5)   Das Materialgeld in Höhe von 5,00 € monatlich wird quartalsweise direkt bei der Gruppenleitung bar bezahlt. Sie erhalten hierfür eine Quittung. Das Geld wird für die Anschaffung von Verbrauchsmaterial, Spielsachen und Büchern verwendet.

(6)   Die Aufnahmegebühr beträgt 15,00 Euro und wird mit dem ersten Monatsbeitrag abgebucht.


§ 2 Der Elternbeitrag in der Krippe

(1)   Eine gebuchte Betreuungsstunde kostet seit dem 01.09.2017 1,85 €.

(2)   Ab dem 01.01.2020 kostet die Betreuungsstunde 1,95 €. 

(3)   Eine Betreuungsstunde eines gleichzeitig die Einrichtung besuchenden Geschwisterkindes, kostet den halben Stundensatz. Der Geschwisterrabatt wird auf das niedrigere Stundenkontingent angewandt.

(4)   Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich wie folgt:
Wöchentlich gebuchte Stundenanzahl x Stundenbeitrag x 4,35 Wochen


§ 3 Essensgeld/Verpflegung

(1)   Die Verpflegung der Krippenkinder gliedert sich folgendermaßen auf:

Frühstück/Brotzeit: 1,60 €
Mittagessen:           2,70 €

(2)   Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei.


§ 4 Gebührenabwicklung

(1)   Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch die schriftliche Kündigung einer Vertragsseite. Das Sepa-Lastschriftmandat endet einen Monat nach dem letzten Besuchsmonat des Kindes.

(2)   Der Elternbeitrag ist immer in vollem Umfang zu entrichten. Dies gilt auch für Ferien- und Krankheitszeiten der Kinder.

(3)   Die Kündigung des Vertrages ist bis zu 4 Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der erste Elternbeitrag fällig.

(4)   Gebühren für Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese werden den Eltern weiterberechnet. Dazu kommen 3,00 € Bearbeitungsgebühren seitens der Einrichtung. 

(5)   Geht der Einzug zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht bis zum Ende des laufenden Monats nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind. 


§ 5 Gebührenübernahme

(1)   In wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Die Einrichtungsleitung steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

(2)   Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Wenden Sie sich bei Bedarf ebenfalls an Ihre Einrichtungsleitung.
Diese Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt.

TERMINE GEISENFELD KINDERKRIPPE - KITAJAHR 2023/2024

10.10.2023 19:00 Uhr Elternabend, Elternbeiratswahl

07.11.2023 17:00 Uhr St. Martinsfeier

06.12.2023 vormittags Nikolausfeier intern

15.12.2023 15:00 Uhr Adventsnachmittag

08.02.2024 vormittags Faschingsfeier intern

22.03.2024 vormittags Osterfrühstück intern

04.05.2024 10:30 Uhr Väterbasteln zum Muttertag

21.06.2024  15:00 Uhr Sommerfest

16.07.2024 19:00 Uhr Eingewöhnungselternabend

Kindergarten Tabeki Geisenfeld

KONTAKTDATEN

Trägerschaft: Tabeki gemeinnützige GmbH
Hallertauer Str. 1
85290 Geisenfeld

Hausleitung: Alexandra Schilcher
Staatlich anerkannte Erzieherin
Diplom-Sozialpädagogin (FH)
Festnetz: 08452 73 48 527
Mobil: 0176 32 45 83 82
Fax: 08421 993 4994
Email: alexandra.schilcher@tabeki.de

ALLGEMEINE INFOS

Allgemeine Infos

Anmeldung

Ab sofort erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Stadt Geisenfeld. Der Besuchertag entfällt.

Link der Stadt Geisenfeld: https://www.geisenfeld.de/kinderkrippe-gaerten-und-hort-1

Keine Schals in der Einrichtung

Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Schals mit in die Einrichtung, sondern verwenden Sie lieber z.B. Dreieckstücher mit Klettverschluss.

Ziehen Sie Ihrem Kind bitte Kleidung an, die zum Wetter passt. Wir möchten gerne bei jedem Wetter spontan nach draußen gehen können und benötigen dafür für jedes Kind Mütze, Matschhosen und Handschuhe, sowie gute Schuhe. Bitte bringen Sie die von uns bereitgestellte und beschriftete Wechselkleidung für Ihr Kind wieder mit.

Bring- und Holzeiten in Zeiten der Pandemie

Die Bring- und Abholsituation sollten aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Hof stattfinden.

Bitte tragen Sie unbedingt eine Mund- und Nasenbedeckung bei der Übergabe Ihres Kindes.

Wechselkleidung

Bitte beschriften Sie die Kleidung Ihres Kindes.

Care Kita-App

Für einen reibungslosen Informationsfluss, zwischen Ihnen und uns, bitten wir Sie alle Neuigkeiten mit „gelesen“ zu markieren. Bitte nutzen Sie Ihre App aktiv und unterstützen Sie uns bei der Vermeidung von Papiermüll. Melden Sie Ihr Kind gerne über die App mit „Abwesenheit ankündigen“ ab.

GRASHÜPFERGRUPPE

Gruppenstärke:max. 25 Kinder
Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon:08452 73 48 52 7

Das Team

Mateja Jovanchev

Statt. Anerkannte Erzieherin
Gruppenleitung / stellvertretende Hausleitung

Katja Ludwig

B.A. Erziehungswissenschaft

                     

Sophia Lob

Heilerziehungspflegerin


Gudrun Wanke-Kraus

Staatlich anerkannte Erzieherin

                           

FÜCHSEGRUPPE

Gruppenstärkemax. 25 Kinder
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon08452 73 48 52 9

Das Team

Alexandra Schilcher

Staatlich anerkannte Erzieherin Dipl. Sozialpädagogin (FH) Hausleitung, Gruppenleitung

Ann-Kristine Beumer

Kinderpflegerin
      
        

Vanessa Rungweber

Kinderpflegerin
      
        

EULENGRUPPE

Gruppenstärkemax. 25 Kinder
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon08452 73 48 52 9

Das Team

Klara Boguth

Staatlich anerkannte Erzieherin
Gruppenleitung

Alexa Burger

Kinderpflegerin       
        

Maria Sierra

Sportlehrerin       
        

SCHILDKRÖTENGRUPPE

Gruppenstärkemax. 25 Kinder
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon0176 32 45 83 82

Das Team

Denise Edenhauser

Staatlich anerkannte Erzieherin
Gruppenleitung

Gertrud Fellner

Staatlich anerkannte Erzieherin

Phillip Ditt

Kinderpfleger

GEBÜHRENORDNUNG

Gebührenordnung des Kindergartens Tabeki Geisenfeld

§ 1 Allgemeines

1. Für den Besuch der Einrichtung Kindergarten Tabeki Geisenfeld, in Trägerschaft der Tabeki gemeinnützige GmbH, sind von den Eltern Gebühren und Elternbeiträge zu entrichten, die sich wie folgt zusammensetzen:

monatlicher Elternbeitrag für die gebuchte Betreuungszeit zzgl. 8,00 € Materialgeld
• Essensgeld
• einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 €

2. Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Stunden pro Woche und ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur Monatsmitte. Der Elternbeitrag des laufenden Monats wird bis zum 15. des Monats per Lastschrift von dem hinterlegten Konto abgebucht.

3. Das Essensgeld wird einzeln von dem Dienstleister Kitafino abgerechnet. Hierzu erhalten Sie mit dieser Gebührenordnung ein separates Schreiben. Die Teilnahme an der Verpflegung ist beim Besuch des Kindergartens verpflichtend. Daher bitten wir Sie, das Guthabenkonto bei Kitafino zuverlässig aufzuladen. Eine Barzahlung des Essens in der Einrichtung ist nicht möglich

4. Das Materialgeld wird dem Elternbeitrag zugerechnet und fällt somit auch unter den Beitragszuschuss von 100 Euro. Alle Gesamtbeiträge über 100 Euro werden berechnet und abgebucht.

5. Die Aufnahmegebühr liegt bei 10,00 € und wird mit dem ersten Einzug beglichen.

§ 2 Der Elternbeitrag im Kindergarten

1. Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich nach der durchschnittlich täglich gebuchten Betreuungszeit.

Gebührenstaffelung ab 01.01.2022

Buchungskategorie: Beitrag monatlich: ermäßigter Beitrag:

Kategorie: 4-5 Std. 84,00 EURO 42,00 EURO
Kategorie: 5-6 Std. 92,00 EURO 46,00 EURO
Kategorie: 6-7 Std. 100,00 EURO 50,00 EURO
Kategorie: 7-8 Std. 108,00 EURO 54,00 EURO
Kategorie: 8-9 Std. 117,00 EURO 58,50 EURO
Kategorie: 9-10 Std. 125,00 EURO 62,50 EURO

Gebühren ab dem 01.01.2023

Buchungskategorie: Beitrag monatlich: ermäßigter Beitrag:

Kategorie: 4-5 Std. 86,00 EURO 43,00 EURO
Kategorie: 5-6 Std. 94,00 EURO 47,00 EURO
Kategorie: 6-7 Std. 103,00 EURO 51,50 EURO
Kategorie: 7-8 Std. 111,00 EURO 55,50 EURO
Kategorie: 8-9 Std. 120,00 EURO 60,00 EURO
Kategorie: 9-10 Std. 128,00 EURO 64,00 EURO

Gebühren ab dem 01.01.2024

Buchungskategorie: Beitrag monatlich: ermäßigter Beitrag:

Kategorie: 4-5 Std. 88,00 EURO 44,00 EURO
Kategorie: 5-6 Std. 96,00 EURO 48,00 EURO
Kategorie: 6-7 Std. 106,00 EURO 53,00 EURO
Kategorie: 7-8 Std. 114,00 EURO 57,00 EURO
Kategorie: 8-9 Std. 123,00 EURO 61,50 EURO
Kategorie: 9-10 Std. 131,00 EURO 65,50 EURO

Geschwister erhalten eine 50% Ermäßigung, wenn sie gleichzeitig die Kindergarteneinrichtung besuchen.

§ 3 Essensgeld und Verpflegung

1. Die Verpflegung der Kindergartenkinder gliedert sich folgendermaßen auf:

Tagesverpflegung:

Frühstück, Brotzeit, Getränke, Mittagessen:
Ab dem 01.08.2023 6,10 € pro Tag

Halbtagsverpflegung (mit Buchung bis 15:00 Uhr):

Frühstück, Getränke, Mittagessen:
Ab dem 01.08.2023 5,50 € pro Tag

2. Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei.

3. Die Mahlzeiten sind nicht einzeln buchbar.

§ 4 Gebührenabwicklung

1. Verbindlicher Buchungsbeleg

Die gewünschte Betreuungszeit wird verbindlich gebucht und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Es müssen mindestens 21 Betreuungsstunden pro Woche gebucht werden (Mindestbuchungszeit). Die Kündigungsfrist für beide Parteien beträgt einen Monat jeweils zum Monatsende. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung schriftlich und fristgerecht erfolgen muss. Die Laufzeit endet grundsätzlich zum 31.08. des laufenden bzw. des folgenden Jahres. Die Personenberechtigten haben die Möglichkeit, monatlich Buchungsänderungen vorzunehmen. Änderungen der Besuchszeiten treten grundsätzlich immer zum Beginn des Folgemonats in Kraft. In Ausnahmefällen kann nach Absprache von dieser Regelung abgewichen werden. Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen, dabei wird ein neuer verbindlicher Buchungsbeleg erstellt.

2. Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt durch die schriftliche Kündigung einer Vertragsseite oder automatisch mit Ablauf der Vertragsdauer auf dem Buchungsbeleg.

3. Die Formalitäten werden in der Tabeki Hauptverwaltung abgewickelt. Fragen zur Abrechnung richten Sie bitte an elternbeitrag@tabeki.de

4. Der Elternbeitrag fällt auch in Ferien- und Krankheitszeiten der Kinder an.

5. Gebühren für Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese werden den Eltern weiterberechnet. Dazu kommen 3,00 € Bearbeitungsgebühren seitens der Einrichtung.

6. Geht der Einzug zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht bis zum Ende des laufenden Monats nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind.

§ 5 Elternbeitrag im Falle einer vorübergehenden Schließung

1. Während der geplanten Schließzeiten der Einrichtung ist der Elternbeitrag voll zu entrichten. In bayerischen Kindertagesstätten sind grundsätzlich bis zu 35 Schließtage jährlich zulässig und elternbeitragspflichtig

2. Im Falle der Schließung unserer Einrichtung durch den Träger, eine Behörde oder ein Ministerium bzw. schließt die Einrichtung kurzfristig wegen eines Ereignisses höherer Gewalt so zum Beispiel schwere Stürme, welche die Sicherheit gefährden würden oder das zeitgleiche Erkranken vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder baulichen Schäden, die einen Betrieb zeitweise unmöglich machen und so weiter, müssen für einen Zeitraum von drei Wochen weiterhin Elternbeiträge entrichtet werden. Aus solchen Ereignissen ergeben sich keine Minderungsansprüche.

3. Wird die Übernahme der Elternbeiträge durch den Gesetzgeber angekündigt, so müssen die Elternbeiträge dennoch zunächst von den Eltern entrichtet werden. Der Träger wird nach Eingang der staatlichen Zahlungen die Rückerstattung an die Eltern vornehmen

4. Sollte die Einrichtung aufgrund unabsehbarer Umstände länger als drei Wochen ungeplant nicht in Betrieb gehen können oder nur bestimmte Kinder betreuen dürfen (Beispiel: Notbetreuung während Corona-Pandemie im Frühjahr 2020), so wird der Träger prüfen, ob eine Reduzierung des Elternbeitrags oder ein gänzlicher Erlass zulässig sind. In einem solchen unvorhersehbaren Fall, werden die Eltern je nach Entwicklungslage des Geschehens möglichst zeitnah informiert.

§ 6 Unterstützung bedürftiger Familien

1. In wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Unter Umständen können die Kosten durch das Amt übernommen werden. Wir beraten Sie hierzu gerne. Wenden Sie sich bitte an Ihre Hausleitung (08452 73 48 52 7).

2. Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Wenden Sie sich bei Bedarf ebenfalls an die Einrichtungsleitung.

§ 7 Kündigung

1. Sollte der Elternbeitrag nicht gezahlt werden, so behält sich der Träger das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Betreuungsverhältnisses vor.

2. Die Kündigung des Vertrages ist bis zu vier Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der erste Elternbeitrag fällig.

3. Das SEPA-Lastschriftmandat endet automatisch einen Monat nach dem letzten Besuchsmonat des Kindes.

§ 8 Zusatzbetreuung

Jede Zusatzbetreuungsstunde kostet 4,00 €. Zusatzbetreuungsstunden sind >Stunden, die außerhalb der regulär gebuchten Zeit liegen. Diese werden direkt in der Einrichtung bar gezahlt und quittiert.

§9 Beitragsermäßigung

1. Der Freistaat Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst.

2. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht.

Die Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt.

TERMINE GEISENFELD KINDERGARTEN - KITAJAHR 2023/2024

Elternabend für die Vorschuleltern
Montag, 09.10.2023, 19:00 Uhr

Volksfestumzug
Dienstag, 19.09.2023

Schließtag:
Montag, 02.10.2023

Info-Elternabend mit Elternbeiratswahl
Montag, 16.10.2023, 19:00 Uhr

Martinsfeier
Montag, 09.11.2023 17:00 Uhr

Nikolaus
Dienstag, 05.12.2023, vormittags (FG + EG, gruppenintern, ohne Eltern)
Mittwoch, 06.12.2023 vormittags (GG + SchG, gruppenintern, ohne Eltern)

Weihnachtsfeier
Donnerstag, 14.12.2023, vormittags (gruppenintern, ohne Eltern)

Schließtage:
Montag, 25.12.2023 bis Freitag, 06.01.2024

Entwicklungsgespräche
Januar und Februar 2024

Polizeibesuch für die Vorschulkinder
Mittwoch, 30.01.2024

Faschingsfeier
Donnerstag, 08.02.2024, vormittags (ohne Eltern)

Pyjamatag
Freitag, 09.02.2024 (alle Kinder können in Schlafsachen in den Kiga kommen)

Osterfeier
Donnerstag, 21.03.2024, vormittags (gruppenintern, ohne Eltern)

Schließtag:
Gründonnerstag, 28.03.2024

Väter Basteln
Freitag, 03.05.2024, 16:00-18:00 Uhr

Zahnarzt Dr. Gerber kommt in den Kindergarten
Dienstag, 07.05.2024, 08:30 Uhr

Schließtag:
Freitag, 10.05.2024 (Brückentag)

Die Fotografin kommt
Dienstag, 14.05.2024: Füchse- und Eulengruppe
Mittwoch, 15.05.2024: Grashüpfer- und Schildkrötengruppe

Besuch der Zahnarztpraxis Dr. Gerber mit den Vorschulkindern
Mittwoch, 16.05.2024, 08:30 Uhr

Schließtag:
Freitag, 31.05.2024 (Brückentag)

Sommerfest
Freitag, 14.06.2024, 15:00-18:00 Uhr

Besuch Keltenmuseum in Manching für die Vorschulkinder
Dienstag, 18.06.2024

Elternumfrage
Mai + Juni 2024

Übernachtungsfest der Vorschulkinder
Freitag, 05.07.2024 auf Samstag, 06.07.2024

Einführungselternabend für die neuen Eltern im Kigajahr 2023-2024
Montag, 15.07.2024, 19:00 Uhr

Schließtage Sommerferien:
Montag, 12.08. – Freitag, 24.08.2024

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