Trägerschaft: Tabeki Tagesbetreuungsstätten für Kinder GmbH & Co.KG
Forstamtstraße 6
85290 Geisenfeld
Hausleitung: Julia Lob
Staatlich anerkannte Erzieherin
Festnetz: 08452 7329804
Fax: 08421 993 4994
Email: julia.lob@tabeki.de
Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Schals mit in die Einrichtung, sondern verwenden Sie lieber z.B. Dreieckstücher mit Klettverschluss.
Ziehen Sie Ihrem Kind bitte Kleidung an, die zum Wetter passt. Wir möchten gerne bei jedem Wetter spontan nach draußen gehen können und benötigen dafür für jedes Kind Mütze, Matschhosen und Handschuhe, sowie gute Schuhe. Bitte bringen Sie die von uns bereitgestellte und beschriftete Wechselkleidung für Ihr Kind wieder mit.
Wechselkleidung
Bitte beschriften Sie die Kleidung Ihres Kindes.
Care Kita-App
Für einen reibungslosen Informationsfluss, zwischen Ihnen und uns, bitten wir Sie alle Neuigkeiten mit „gelesen“ zu markieren. Bitte nutzen Sie Ihre App aktiv und unterstützen Sie uns bei der Vermeidung von Papiermüll. Melden Sie Ihr Kind gerne über die App mit „Abwesenheit ankündigen“ ab.
Gruppenstärke: | max. 12 Kinder |
Öffnungszeiten: | Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Freitag 07:00 bis 16:00 Uhr | |
Telefon: | 08452 7329804 |
Staatlich anerkannte Erzieherin
Kinderpflegerin
Kinderpfleger
Gruppenstärke: | max. 12 Kinder |
Öffnungszeiten: | Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Freitag 07:00 bis 16:00 Uhr | |
Telefon: | 08452 7329804 |
Kinderpflegerin
Kindheitspädagogin
Sozialpädagogin
Gruppenstärke: | max. 12 Kinder |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Freitag 07:00 bis 16:00 Uhr | |
Telefon: | 08452 7329804 |
Staat. anerkannte Erzieherin stellv. Haus-und Gruppenleitung
Staat. anerkannter Erzieher
Assistenzkraft
Kinderpflegerin
Gruppenstärke: | max. 12 Kinder |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Telefon: | 08452 7329804 |
Staatlich anerkannte Erzieherin
Kinderpflegerin
Staatlich anerkannte Erzieherin
Gruppenstärke: | max. 14 Kinder |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Telefon: | 08452 7329804 |
Fachkraft für Kindertagesstätten, Gruppenleitung
Staatlich anerkannte Erzieherin
Kinderpflegerin
Kinderpflegerin
Gruppenstärke: | max. 14 Kinder |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Telefon: | 08452 7329804 |
Fachkraft für Kindertagesstätten, Gruppenleitung
Kinderpflegerin
Assistenzkraft
§ 1 Allgemeines
(1) Für den Besuch der Einrichtung Tabeki Geisenfeld in Trägerschaft der Tabeki Tagesbetreuungsstätten GmbH & Co. KG sind von den Eltern Gebühren/Elternbeiträge zu entrichten, die sich wie folgt gliedern:
(2) Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Stunden pro Woche und ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur Monatsmitte. Der Elternbeitrag wird monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. und dem 10. eines Monats für den aktuellen Monat.
(3) Das Essensgeld wird einzeln abgerechnet und monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. Und dem 10. eines Monats für den Vormonat. Sie erhalten monatlich eine Rechnung per E-Mail.
(4) Wichtiger Hinweis: Elternbeitrag und Essengeld werden zeitgleich eingezogen. Es handelt sich also um eine Abbuchung pro Monat, die das Essensgeld des Vormonats sowie den Elternbeitrag für den aktuellen Monat enthält.
(5) Das Materialgeld in Höhe von 5,00 € monatlich wird quartalsweise direkt bei der Gruppenleitung bar bezahlt. Sie erhalten hierfür eine Quittung. Das Geld wird für die Anschaffung von Verbrauchsmaterial, Spielsachen und Büchern verwendet.
(6) Die Aufnahmegebühr beträgt 15,00 Euro und wird mit dem ersten Monatsbeitrag abgebucht.
§ 2 Der Elternbeitrag in der Krippe
(1) Eine gebuchte Betreuungsstunde kostet seit dem 01.09.2017 1,85 €.
(2) Ab dem 01.01.2020 kostet die Betreuungsstunde 1,95 €.
(3) Eine Betreuungsstunde eines gleichzeitig die Einrichtung besuchenden Geschwisterkindes, kostet den halben Stundensatz. Der Geschwisterrabatt wird auf das niedrigere Stundenkontingent angewandt.
(4) Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich wie folgt:
Wöchentlich gebuchte Stundenanzahl x Stundenbeitrag x 4,35 Wochen
§ 3 Essensgeld/Verpflegung
(1) Die Verpflegung der Krippenkinder gliedert sich folgendermaßen auf:
Frühstück/Brotzeit: 1,60 €
Mittagessen: 2,70 €
(2) Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei.
§ 4 Gebührenabwicklung
(1) Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch die schriftliche Kündigung einer Vertragsseite. Das Sepa-Lastschriftmandat endet einen Monat nach dem letzten Besuchsmonat des Kindes.
(2) Der Elternbeitrag ist immer in vollem Umfang zu entrichten. Dies gilt auch für Ferien- und Krankheitszeiten der Kinder.
(3) Die Kündigung des Vertrages ist bis zu 4 Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der erste Elternbeitrag fällig.
(4) Gebühren für Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese werden den Eltern weiterberechnet. Dazu kommen 3,00 € Bearbeitungsgebühren seitens der Einrichtung.
(5) Geht der Einzug zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht bis zum Ende des laufenden Monats nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind.
§ 5 Gebührenübernahme
(1) In wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Die Einrichtungsleitung steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.
(2) Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Wenden Sie sich bei Bedarf ebenfalls an Ihre Einrichtungsleitung.
Diese Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt.
22.10.2024 19:00 Uhr Elternabend, Elternbeiratswahl
12.11.2024 17:15 Uhr St. Martinsfeier
06.12.2024 vormittags Nikolausfeier intern
27.02.2025 vormittags Faschingsfeier intern
10.04.2025 vormittags Osterfrühstück intern
03.05.2025 10:30 Uhr Väterbasteln zum Muttertag
27.06.2025 15:00 Uhr Sommerfest
Schließtage an denen die Einrichtung geschlossen hat:
04.10.2024 Brückentag
23.12.2024 – 06.01.2025 Weihnachtsferien
02.05.2025 Brückentag
30.05.2025 Brückentag Pfingstferien
20.06.2025 Brückentag
11.08. – 22.08.2025 Sommerschließzeit
Trägerschaft: Tabeki gemeinnützige GmbH
Hallertauer Str. 1
85290 Geisenfeld
Hausleitung: Alexandra Schilcher
Staatlich anerkannte Erzieherin
Diplom-Sozialpädagogin (FH)
Festnetz: 08452 73 48 527
Mobil: 0176 32 45 83 82
Fax: 08421 993 4994
Email: alexandra.schilcher@tabeki.de
Ab sofort erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Stadt Geisenfeld. Der Besuchertag entfällt.
Link der Stadt Geisenfeld: https://www.geisenfeld.de/kinderkrippe-gaerten-und-hort-1
Keine Schals in der Einrichtung
Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Schals mit in die Einrichtung, sondern verwenden Sie lieber z.B. Dreieckstücher mit Klettverschluss.
Ziehen Sie Ihrem Kind bitte Kleidung an, die zum Wetter passt. Wir möchten gerne bei jedem Wetter spontan nach draußen gehen können und benötigen dafür für jedes Kind Mütze, Matschhosen und Handschuhe, sowie gute Schuhe. Bitte bringen Sie die von uns bereitgestellte und beschriftete Wechselkleidung für Ihr Kind wieder mit.
Bring- und Holzeiten in Zeiten der Pandemie
Die Bring- und Abholsituation sollten aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Hof stattfinden.
Bitte tragen Sie unbedingt eine Mund- und Nasenbedeckung bei der Übergabe Ihres Kindes.
Wechselkleidung
Bitte beschriften Sie die Kleidung Ihres Kindes.
Care Kita-App
Für einen reibungslosen Informationsfluss, zwischen Ihnen und uns, bitten wir Sie alle Neuigkeiten mit „gelesen“ zu markieren. Bitte nutzen Sie Ihre App aktiv und unterstützen Sie uns bei der Vermeidung von Papiermüll. Melden Sie Ihr Kind gerne über die App mit „Abwesenheit ankündigen“ ab.
Gruppenstärke | max. 25 Kinder |
Öffnungszeiten | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Telefon | 08452 73 48 52 7 |
Mobil | 0176 32 45 83 82 |
Statt. Anerkannte Erzieherin
Gruppenleitung / stellvertretende Hausleitung
B.A. Erziehungswissenschaft
SEJ (Sozialpädagogisches Einführungsjahr)
Heilerziehungspflegerin
Staatlich anerkannte Erzieherin
Gruppenstärke | max. 25 Kinder |
Öffnungszeiten | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Telefon | 08452 73 48 52 7 |
Mobil | 0176 32 45 83 82 |
Staatlich anerkannte Erzieherin Dipl. Sozialpädagogin (FH) Hausleitung, Gruppenleitung
Kinderpflegerin
Kinderpflegerin
Gruppenstärke | max. 25 Kinder |
Öffnungszeiten | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Telefon | 08452 73 48 52 7 |
Mobil | 0176 32 45 83 82 |
Staatlich anerkannte Erzieherin
Assistenzkraft
Kinderpflegerin
Staatlich anerkannte Erzieherin, Gruppenleitung
Gruppenstärke | max. 25 Kinder |
Öffnungszeiten | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Telefon | 08452 73 48 52 7 |
Mobil | 0176 32 45 83 82 |
Staatlich anerkannte Erzieherin
Gruppenleitung
Sportlehrerin
Staatlich anerkannte Erzieherin
Kinderpflegerpraktikantin
Kinderpfleger
§ 1 Allgemeines
1. Für den Besuch der Einrichtung Kindergarten Tabeki Geisenfeld, in Trägerschaft der Tabeki gemeinnützige GmbH, sind von den Eltern Gebühren und Elternbeiträge zu entrichten, die sich wie folgt zusammensetzen:
• monatlicher Elternbeitrag für die gebuchte Betreuungszeit zzgl. 8,00 € Materialgeld
• Essensgeld
• einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 €
2. Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Stunden pro Woche und ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur Monatsmitte. Der Elternbeitrag des laufenden Monats wird bis zum 15. des Monats per Lastschrift von dem hinterlegten Konto abgebucht.
3. Das Essensgeld wird einzeln von dem Dienstleister Kitafino abgerechnet. Hierzu erhalten Sie mit dieser Gebührenordnung ein separates Schreiben. Die Teilnahme an der Verpflegung ist beim Besuch des Kindergartens verpflichtend. Daher bitten wir Sie, das Guthabenkonto bei Kitafino zuverlässig aufzuladen. Eine Barzahlung des Essens in der Einrichtung ist nicht möglich
4. Das Materialgeld wird dem Elternbeitrag zugerechnet und fällt somit auch unter den Beitragszuschuss von 100 Euro. Alle Gesamtbeiträge über 100 Euro werden berechnet und abgebucht.
5. Die Aufnahmegebühr liegt bei 10,00 € und wird mit dem ersten Einzug beglichen.
§ 2 Der Elternbeitrag im Kindergarten
1. Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich nach der durchschnittlich täglich gebuchten Betreuungszeit.
Gebührenstaffelung ab 01.01.2022
Buchungskategorie: Beitrag monatlich / ermäßigter Beitrag:
Kategorie: 4-5 Std. 84,00 EUR / 42,00 EUR
Kategorie: 5-6 Std. 92,00 EUR / 46,00 EUR
Kategorie: 6-7 Std. 100,00 EUR / 50,00 EUR
Kategorie: 7-8 Std. 108,00 EUR / 54,00 EUR
Kategorie: 8-9 Std. 117,00 EUR / 58,50 EUR
Kategorie: 9-10 Std. 125,00 EUR / 62,50 EUR
Gebühren ab dem 01.01.2023
Buchungskategorie: Beitrag monatlich / ermäßigter Beitrag:
Kategorie: 4-5 Std. 86,00 EUR / 43,00 EUR
Kategorie: 5-6 Std. 94,00 EUR / 47,00 EUR
Kategorie: 6-7 Std. 103,00 EUR / 51,50 EUR
Kategorie: 7-8 Std. 111,00 EUR / 55,50 EUR
Kategorie: 8-9 Std. 120,00 EUR / 60,00 EUR
Kategorie: 9-10 Std. 128,00 EUR / 64,00 EUR
Gebühren ab dem 01.01.2024
Buchungskategorie: Beitrag monatlich / ermäßigter Beitrag:
Kategorie: 4-5 Std. 88,00 EUR / 44,00 EUR
Kategorie: 5-6 Std. 96,00 EUR / 48,00 EUR
Kategorie: 6-7 Std. 106,00 EUR / 53,00 EUR
Kategorie: 7-8 Std. 114,00 EUR / 57,00 EUR
Kategorie: 8-9 Std. 123,00 EUR / 61,50 EUR
Kategorie: 9-10 Std. 131,00 EUR / 65,50 EUR
Geschwister erhalten eine 50% Ermäßigung, wenn sie gleichzeitig die Kindergarteneinrichtung besuchen.
§ 3 Essensgeld und Verpflegung
1. Die Verpflegung der Kindergartenkinder gliedert sich folgendermaßen auf:
Tagesverpflegung:
Frühstück, Brotzeit, Getränke, Mittagessen:
Ab dem 01.08.2023 6,10 € pro Tag
Halbtagsverpflegung (mit Buchung bis 15:00 Uhr):
Frühstück, Getränke, Mittagessen:
Ab dem 01.08.2023 5,50 € pro Tag
2. Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei.
3. Die Mahlzeiten sind nicht einzeln buchbar.
§ 4 Gebührenabwicklung
1. Verbindlicher Buchungsbeleg
Die gewünschte Betreuungszeit wird verbindlich gebucht und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Es müssen mindestens 21 Betreuungsstunden pro Woche gebucht werden (Mindestbuchungszeit). Die Kündigungsfrist für beide Parteien beträgt einen Monat jeweils zum Monatsende. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung schriftlich und fristgerecht erfolgen muss. Die Laufzeit endet grundsätzlich zum 31.08. des laufenden bzw. des folgenden Jahres. Die Personenberechtigten haben die Möglichkeit, monatlich Buchungsänderungen vorzunehmen. Änderungen der Besuchszeiten treten grundsätzlich immer zum Beginn des Folgemonats in Kraft. In Ausnahmefällen kann nach Absprache von dieser Regelung abgewichen werden. Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen, dabei wird ein neuer verbindlicher Buchungsbeleg erstellt.
2. Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt durch die schriftliche Kündigung einer Vertragsseite oder automatisch mit Ablauf der Vertragsdauer auf dem Buchungsbeleg.
3. Die Formalitäten werden in der Tabeki Hauptverwaltung abgewickelt. Fragen zur Abrechnung richten Sie bitte an elternbeitrag@tabeki.de
4. Der Elternbeitrag fällt auch in Ferien- und Krankheitszeiten der Kinder an.
5. Gebühren für Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese werden den Eltern weiterberechnet. Dazu kommen 3,00 € Bearbeitungsgebühren seitens der Einrichtung.
6. Geht der Einzug zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht bis zum Ende des laufenden Monats nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind.
§ 5 Elternbeitrag im Falle einer vorübergehenden Schließung
1. Während der geplanten Schließzeiten der Einrichtung ist der Elternbeitrag voll zu entrichten. In bayerischen Kindertagesstätten sind grundsätzlich bis zu 35 Schließtage jährlich zulässig und elternbeitragspflichtig
2. Im Falle der Schließung unserer Einrichtung durch den Träger, eine Behörde oder ein Ministerium bzw. schließt die Einrichtung kurzfristig wegen eines Ereignisses höherer Gewalt so zum Beispiel schwere Stürme, welche die Sicherheit gefährden würden oder das zeitgleiche Erkranken vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder baulichen Schäden, die einen Betrieb zeitweise unmöglich machen und so weiter, müssen für einen Zeitraum von drei Wochen weiterhin Elternbeiträge entrichtet werden. Aus solchen Ereignissen ergeben sich keine Minderungsansprüche.
3. Wird die Übernahme der Elternbeiträge durch den Gesetzgeber angekündigt, so müssen die Elternbeiträge dennoch zunächst von den Eltern entrichtet werden. Der Träger wird nach Eingang der staatlichen Zahlungen die Rückerstattung an die Eltern vornehmen
4. Sollte die Einrichtung aufgrund unabsehbarer Umstände länger als drei Wochen ungeplant nicht in Betrieb gehen können oder nur bestimmte Kinder betreuen dürfen (Beispiel: Notbetreuung während Corona-Pandemie im Frühjahr 2020), so wird der Träger prüfen, ob eine Reduzierung des Elternbeitrags oder ein gänzlicher Erlass zulässig sind. In einem solchen unvorhersehbaren Fall, werden die Eltern je nach Entwicklungslage des Geschehens möglichst zeitnah informiert.
§ 6 Unterstützung bedürftiger Familien
1. In wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Unter Umständen können die Kosten durch das Amt übernommen werden. Wir beraten Sie hierzu gerne. Wenden Sie sich bitte an Ihre Hausleitung (08452 73 48 52 7).
2. Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Wenden Sie sich bei Bedarf ebenfalls an die Einrichtungsleitung.
§ 7 Kündigung
1. Sollte der Elternbeitrag nicht gezahlt werden, so behält sich der Träger das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Betreuungsverhältnisses vor.
2. Die Kündigung des Vertrages ist bis zu vier Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der erste Elternbeitrag fällig.
3. Das SEPA-Lastschriftmandat endet automatisch einen Monat nach dem letzten Besuchsmonat des Kindes.
§ 8 Zusatzbetreuung
Jede Zusatzbetreuungsstunde kostet 4,00 €. Zusatzbetreuungsstunden sind >Stunden, die außerhalb der regulär gebuchten Zeit liegen. Diese werden direkt in der Einrichtung bar gezahlt und quittiert.
§9 Beitragsermäßigung
1. Der Freistaat Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst.
2. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht.
Die Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt.
Elternabend für die Vorschuleltern
Montag, 30.09.2024, 19:00 Uhr
Volksfestumzug
Dienstag, 24.09.2024
Schließtag:
Freitag, 04.10.2024
Besichtigung Ernte-Dank-Altar mit den Vorschulkindern
Montag, 07. Oder Dienstag, 08.10.2024
Info-Elternabend mit Elternbeiratswahl
Montag, 14.10.2024, 19:00 Uhr
Martinsfeier
Donnerstag, 07.11.2024 17:00 Uhr
Nikolaus
Donnerstag, 05.12.2024, vormittags (FG + EG, gruppenintern, ohne Eltern)
Freitag, 06.12.2024 vormittags (GG + SchG, gruppenintern, ohne Eltern)
Weihnachtsfeier
Donnerstag, 12.12.2024, vormittags (gruppenintern, ohne Eltern)
Schließtage:
Montag, 23.12.2024 bis Montag, 06.01.2025
Entwicklungsgespräche
Januar und Februar 2025
Polizeibesuch für die Vorschulkinder
Dienstag, 11.02.2025
Faschingsfeier
Donnerstag, 27.02.2025, vormittags (ohne Eltern)
Pyjamatag
Freitag, 28.02.2025 (alle Kinder können in Schlafsachen in den KiGa kommen)
Marionettentheater für alle Kinder (im Kindergarten)
Dienstag, 11.03.2025
Osterfeier
Donnerstag, 10.04.2025, vormittags (gruppenintern, ohne Eltern)
Väter Basteln
Mittwoch, 30.04.2025, 16:00-18:00 Uhr
Schließtag:
Freitag, 02.05.2025 (Brückentag)
Die Fotografin kommt
Dienstag, 13.05.2025: Füchse- und Eulengruppe
Mittwoch, 14.05.2025: Grashüpfer- und Schildkrötengruppe
Sommerfest
Freitag, 06.06.2025, 15:00-18:00 Uhr
Schließtag:
Freitag, 20.06.2025 (Brückentag)
Elternumfrage
Mai + Juni 2025
Übernachtungsfest der Vorschulkinder
Freitag, 04.07.2025 auf Samstag, 05.07.2025
Einführungselternabend für die neuen Eltern im KigaJahr 2024-2025
Montag, 14.07.2025, 19:00 Uhr
Verabschiedung Vorschulkinder
Donnerstag, 24.07.2025 (hausintern ohne Eltern)
Schließtage Sommerferien:
Montag, 11.08.2025 – Freitag, 22.08.2025
Änderungen vorbehalten!