Trägerschaft: Tabeki Tagesbetreuungsstätten für Kinder GmbH & Co.KG
Forstamtstraße 6
85290 Geisenfeld
Hausleitung: Julia Lob
Staatlich anerkannte Erzieherin
Festnetz: 08452 7329804
Fax: 08421 993 4994
Email: julia.lob@tabeki.de
Gruppenstärke: | max. 12 Kinder |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Telefon: | 08452 7329804 |
Staatlich anerkannte Erzieherin
Hausleitung / Gruppenleitung
Kinderpflegerin
Kinderpflegerin
Gruppenstärke | max. 12 Kinder |
Öffnungszeiten | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Telefon | 08452 7329804 |
Staatl. anerkannte Erzieherin
stellvertretende Hausleitung / Gruppenleitung
Staatlich anerkannte Erzieherin
Kinderpflegerin
Gruppenstärke: | max. 12 Kinder |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Telefon: | 08452 7329804 |
BA soziale Arbeit, Gruppenleitung
BA soziale Arbeit
Auszubildende
Gruppenstärke: | max. 12 Kinder |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Telefon: | 08452 7329804 |
BA soziale Arbeit, Gruppenleitung
Kinderpflegerin
Kinderpflegerin
Gruppenstärke: | max. 12 Kinder |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Telefon: | 08452 7329804 |
Fachkraft für Kindertagesstätten, Guppenleitung
Kinderpflegerin
Gruppenstärke: | max. 12 Kinder |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Telefon: | 08452 7329804 |
Staatlich anerkannte Erzieherin, Guppenleitung
Kinderpflegerin
Kinderpflegerin
§ 1 Allgemeines
(1) Für den Besuch der Einrichtung Tabeki Geisenfeld in Trägerschaft der Tabeki Tagesbetreuungsstätten GmbH & Co. KG sind von den Eltern Gebühren/Elternbeiträge zu entrichten, die sich wie folgt gliedern:
(2) Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Stunden pro Woche und ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur Monatsmitte. Der Elternbeitrag wird monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. und dem 10. eines Monats für den aktuellen Monat.
(3) Das Essensgeld wird einzeln abgerechnet und monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. Und dem 10. eines Monats für den Vormonat. Sie erhalten monatlich eine Rechnung per E-Mail.
(4) Wichtiger Hinweis: Elternbeitrag und Essengeld werden zeitgleich eingezogen. Es handelt sich also um eine Abbuchung pro Monat, die das Essensgeld des Vormonats sowie den Elternbeitrag für den aktuellen Monat enthält.
(5) Das Materialgeld in Höhe von 5,00 € monatlich wird quartalsweise direkt bei der Gruppenleitung bar bezahlt. Sie erhalten hierfür eine Quittung. Das Geld wird für die Anschaffung von Verbrauchsmaterial, Spielsachen und Büchern verwendet.
(6) Die Aufnahmegebühr beträgt 15,00 Euro und wird mit dem ersten Monatsbeitrag abgebucht.
§ 2 Der Elternbeitrag in der Krippe
(1) Eine gebuchte Betreuungsstunde kostet seit dem 01.09.2017 1,85 €.
(2) Ab dem 01.01.2020 kostet die Betreuungsstunde 1,95 €.
(3) Eine Betreuungsstunde eines gleichzeitig die Einrichtung besuchenden Geschwisterkindes, kostet den halben Stundensatz. Der Geschwisterrabatt wird auf das niedrigere Stundenkontingent angewandt.
(4) Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich wie folgt:
Wöchentlich gebuchte Stundenanzahl x Stundenbeitrag x 4,35 Wochen
§ 3 Essensgeld/Verpflegung
(1) Die Verpflegung der Krippenkinder gliedert sich folgendermaßen auf:
Frühstück/Brotzeit: 1,60 €
Mittagessen: 2,70 €
(2) Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei.
§ 4 Gebührenabwicklung
(1) Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch die schriftliche Kündigung einer Vertragsseite. Das Sepa-Lastschriftmandat endet einen Monat nach dem letzten Besuchsmonat des Kindes.
(2) Der Elternbeitrag ist immer in vollem Umfang zu entrichten. Dies gilt auch für Ferien- und Krankheitszeiten der Kinder.
(3) Die Kündigung des Vertrages ist bis zu 4 Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der erste Elternbeitrag fällig.
(4) Gebühren für Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese werden den Eltern weiterberechnet. Dazu kommen 3,00 € Bearbeitungsgebühren seitens der Einrichtung.
(5) Geht der Einzug zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht bis zum Ende des laufenden Monats nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind.
§ 5 Gebührenübernahme
(1) In wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Die Einrichtungsleitung steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.
(2) Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Wenden Sie sich bei Bedarf ebenfalls an Ihre Einrichtungsleitung.
Diese Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt.
Neue Termine werden zeitig bekannt gegeben.
Trägerschaft: Tabeki gemeinnützige GmbH
Hallertauer Str. 1
85290 Geisenfeld
Hausleitung: Alexandra Schilcher
Staatlich anerkannte Erzieherin
Diplom-Sozialpädagogin (FH)
Festnetz: 08452 73 48 527
Mobil: 0176 32 45 83 82
Fax: 08421 993 4994
Email: alexandra.schilcher@tabeki.de
Gruppenstärke: | max. 25 Kinder |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Telefon: | 08452 73 48 52 7 |
Staatlich anerkannte Erzieherin
Diplom-Sozialpädagogin (FH)
Hausleitung, Gruppenleitung
Kinderpflegerpraktikantin
Heilerziehungspflegerin
SPS 2
Gruppenstärke | max. 25 Kinder |
Öffnungszeiten | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Telefon | 08452 73 48 52 9 |
BA soziale Arbeit
Gruppenleitung
Kinderpflegerpraktikantin
Kinderpflegerin
Kinderpflegerin
Gruppenstärke | max. 25 Kinder |
Öffnungszeiten | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Telefon | 08452 73 48 52 9 |
Staatlich anerkannte Erzieherin
Gruppenleitung
Kinderpflegerin
Gruppenstärke | max. 15 Kinder (2 bis 3 Jahre) |
Öffnungszeiten | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Telefon | 08452 73 48 52 9 |
Kinderpflegerin
Gruppenleitung
Kinderpflegerin
Kinderpflegerin
§ 1 Allgemeines
(1) Für den Besuch der Einrichtung Kindergarten Tabeki Geisenfeld in Trägerschaft der Tabeki gemeinnützigen GmbH sind von den Eltern Gebühren/Elternbeiträge zu entrichten, die sich wie folgt gliedern:
· Elternbeitrag für die gebuchte Betreuungszeit
· Essensgeld
· Materialgeld
· Aufnahmegebühr
(2) Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Stunden pro Woche und ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur Monatsmitte. Der Elternbeitrag des laufenden Monats wird bis zum 15. des Monats per Lastschrift von dem hinterlegten Konto abgebucht.
(3) Das Essensgeld wird einzeln abgerechnet und monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Es wird bis zum 15. des Monats rückwirkend eingezogen. Sie erhalten monatlich eine Rechnung per E-Mail. Wichtiger Hinweis: Elternbeitrag und Essensgeld werden zeitgleich eingezogen. Es handelt sich also um eine Abbuchung pro Monat, die das Essensgeld des Vormonats sowie den Elternbeitrag für den aktuellen Monat enthält.
(4) Das Materialgeld in Höhe von 8,00 € wird monatlich fällig. Das Geld wird für die Anschaffung von Verbrauchsmaterial, Spielsachen und Büchern verwendet.
(5) Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 10 Euro und wird mit dem ersten Einzug beglichen.
§ 2 Der Elternbeitrag im Kindergarten
(1) Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich nach der durchschnittlich täglich gebuchten Betreuungszeit.
(2) Kategorien der Elternbeiträge:
1. Kategorie: 4-5 Std. pro Tag à monatlich 72,00 €
2. Kategorie: 5-6 Std. pro Tag à monatlich 79,00 €
3. Kategorie: 6-7 Std. pro Tag à monatlich 86,00 €
4. Kategorie: 7-8 Std. pro Tag à monatlich 93,00 €
5. Kategorie: 8-9 Std. pro Tag à monatlich 100,00 €
6. Kategorie: 9-10 Std. pro Tag à monatlich 107,00 €
(3). Geschwister erhalten eine 50% Ermäßigung, wenn sie gleichzeitig die Kindergarteneinrichtung besuchen.
§ 3 Essensgeld/Verpflegung
(1) Die Verpflegung der Kindergartenkinder gliedert sich folgendermaßen auf:
Frühstück: 1,50 €
Mittagessen: 3,30 €
Brotzeit: 0,50 €
(2) Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei.
§ 4 Gebührenabwicklung
(1) Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch die schriftliche Kündigung einer Vertragsseite. Das Sepa-Lastschriftmandat endet einen Monat nach dem letzten Besuchsmonat des Kindes.
(2) Der Elternbeitrag ist immer in vollem Umfang zu entrichten. Dies gilt auch für Ferien- und Krankheitszeiten der Kinder.
(3) Die Kündigung des Vertrages ist bis zu 4 Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der erste Elternbeitrag fällig.
(4) Gebühren für Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese werden den Eltern weiterberechnet. Dazu kommen 3,00 € Bearbeitungsgebühren seitens der Einrichtung.
(5) Geht der Einzug zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht bis zum Ende des laufenden Monats nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind.
§5 Beitragsermäßigung letztes Kindergartenjahr
(1) Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht wird der vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familie gewährte Zuschuss (Elternbeitragszuschuss) auf den Gebührensatz nach § 4 Höhe der Gebühren angerechnet. Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten Gebühr begrenzt.
(2) Der Elternbeitragszuschuss wird geleistet für Kinder in Kindertageseinrichtungen, die die Voraussetzungen des Art. 19 BayKiBiG erfüllen, in dem Kindergartenjahr, welches der Schulpflicht nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vorausgeht. Für die Vorschulkinder in Tagespflege wird ein Beitragszuschuss nicht geleistet.
(3) Für Kinder, bei denen auf Antrag der Personensorgeberechtigten die Schulpflicht nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 oder 3 BayEUG eintreten kann (sog. Kann-Kinder), wird ein Beitragszuschuss gezahlt. Die Personensorgeberechtigten von Kann-Kindern haben in diesem Fall eine Kopie des Antrags sowie (zeitversetzt) die Bestätigung der Schule über die vorzeitige Einschulung vorzulegen.
(4) Wird durch Bescheid festgestellt, dass ein Kind von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wird, so wird der Zuschuss bis Ende des Kindergartenjahres gewährt. Im dann folgenden letzten Betreuungsjahr ist die volle Beitragsgebühr zu entrichten. Die Bezuschussung des Elternbeitrags umfasst maximal 12 Monate.
§ 6 Gebührenübernahme
(1) In wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Die Einrichtungsleitung steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.
(2) Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Wenden Sie sich bei Bedarf ebenfalls an Ihre Einrichtungsleitung.
Diese Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt.
Faschingsfeier
Donnerstag, 11.02.2021, vormittags (ohne Eltern)
Pyjamatag
Freitag, 12.02.2021 (alle Kinder können in Schlafsachen in den KiGa kommen)
Osterfeier
Donnerstag, 25.03.2021, vormittags (ohne Eltern)