Rohrbach

Kinderhaus Tabeki Rohrbach

KONTAKTDATEN

Trägerschaft: 
Tabeki gemeinnützige GmbH
Westenstraße 22
85072 Eichstätt

Tabeki Kinderhaus Rohrbach
Kirchenweg 9
85296 Rohrbach an der Ilm
Diensthandy-Leitung: 0176 3038 4198

Hausleitung
Alexandra Schilcher
Staatlich anerkannte Erzieherin
Diplom-Sozialpädagogin (FH)
Telefon: 0176 3038 4198
E-Mail: lxschlchrtbkd

KONZEPTION

in Bearbeitung

KINDERKRIPPE TABEKI ROHRBACH  -  Schneckengruppe

Gruppenstärke:max. 12 Kinder
Öffnungszeiten:Montag bis Donnerstag 07:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 bis 15:00 Uhr
Telefon:08442 956 952 65
Adresse:Kirchenweg 9, 85296 Rohrbach

Das Team

Stefanie Reisner

Gruppenleitung
Staatlich anerkannte Erzieherin 

Osana Dittrich-Osiander

Pädagogische Fachkraft
Diplom-Pädagogin, univ.

KINDERGARTEN TABEKI ROHRBACH  -  Wackelzahngruppe

Gruppenstärke:max. 25 Kinder
Öffnungszeiten:Montag bis Donnerstag 07:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 07:00 bis 15:00 Uhr
Telefon:08442 956 952 64
Adresse:Kirchenweg 9, 85296 Rohrbach

Das Team

Alexandra Schilcher

Gruppenleitung
Staatlich anerkannte Erzieherin

Eva Huszti

Pädagogische Hilfskraft

Brigitte Mayerhofer

Staat. geprüfte Kinderpflegerin

Lars Hager

Staatlich anerkannter Erzieher

KINDERGARTEN TABEKI ROHRBACH  -  Gänseblümchengruppe

Gruppenstärke:max. 25 Betreuungsplätzen
Öffnungszeiten:Montag bis Donnerstag 07:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 07:00 bis 15:00 Uhr
Telefon:0844 956 953 61
Adresse:Kirchenweg 9, 85296 Rohrbach

Das Team

Nina Wörl

Gruppenleitung
Sozialpädagogin B.A.


Constanze Hüller-Schmitz

Staatlich geprüfte Gymnastik- und Tanzlehrerin, angehende Erzieherin

Susanne Sammet

Sozialarbeiterin



HORT TABEKI ROHRBACH  -  Abenteurergruppe

Gruppenstärke:max. 25 Betreuungsplätze
Öffnungszeiten:Montag bis Donnerstag 11:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 11:00 bis 16:00 Uhr
Telefon:08442 956 952 63
Adresse:Kirchenweg 9, 85296 Rohrbach

Das Team

Konstantinos Tsakiris

Lehrkraft
Pädagogische Ergänzungskraft

Nina Wörl

Sozialpädagogin B.A.

Angela Nischwitz

Pädagogische Hilfskraft

HORT TABEKI ROHRBACH  -  Forschergruppe

Gruppenstärke:max. 25 Betreuungsplätze
Öffnungszeiten:Montag bis Donnerstag 11:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 11:00 bis 16:00 Uhr
Telefon:08442 956 952 62
Adresse:Kirchenweg 9, 85296 Rohrbach

Das Team

Eirini Chatzipantou

Lehrkraft
Pädagogische Ergänzungskraft

Lars Hager

Staatlich anerkannter Erzieher

GEBÜHRENORDNUNG

Gebührenordnung für das Tabeki Kinderhaus Rohrbach im Hortbereich


Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 01.09.2024 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Gebührenordnungen.

§ 1 Allgemeines

(1) Die Tabeki gemeinnützige GmbH mit Sitz in der Westenstr. 22 in 85072 Eichstätt, erhebt für den Besuch der Einrichtung Gebühren von den Eltern. Diese Gebühren gliedern sich folgendermaßen auf:

• Einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 €
• Elternbeitrag für die gebuchte Betreuungszeit
• Monatliches Materialgeld in Höhe von 8,00 €
• Essensabrechnung über den Dienstleister Kitafino
• Jährlicher Elternbeitrag für die Buchung eines Ferienpaketes (falls in Anspruch genommen)

(2) Zum Eintritt fällt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 € an. Diese wird mit dem ersten Elternbeitrag eingezogen.

(3) Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Kategorie und ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur Monatsmitte. Der Elternbeitrag wird monatlich durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt zwischen dem 01. und dem 15. eines Monats für den aktuellen Monat.

(4) Das Essensgeld wird einzeln über den Dienstleister Kitafino abgerechnet.

(5) Die Teilnahme an der Verpflegung ist beim Besuch der Einrichtung verpflichtend. Daher bitten wir Sie, das Guthabenkonto bei Kitafino zuverlässig aufzuladen. Eine Barzahlung des Essens in der Einrichtung ist nicht möglich.

(6) Das Materialgeld in Höhe von 8,00 € monatlich wird für die Anschaffung von Verbrauchsmaterial, Spielsachen und Büchern verwendet.

(7) Bei besonderen Ausflügen und Unternehmungen können weitere Kosten entstehen, die dann im jeweiligen Fall direkt in der Einrichtung eingesammelt werden. Beispielsweise wäre hier zu erwähnen ein Museumsbesuch, ein Theaterbesuch, eine Zugfahrt, u. s. w.

§ 2 Der Elternbeitrag im Hort

(1) Die Mindestbuchungszeit beträgt grundsätzlich 11 Stunden wöchentlich.

(2) Die Einteilung der Stunden erfolgt, soweit möglich, nach Wunsch der Eltern.

(3) Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich nach der durchschnittlich täglich gebuchten Betreuungszeit.

(4) Kategorien der Elternbeiträge:

BUCHUNGSKATEGORIEwöchentlich gebuchte BETREUUNGSSTUNDENdurchschnittliche tägliche Betreuungszeit BUCHUNGSKATEGORIEMonatlicher ELTERNBEITRAGFälliger ELTERNBEITRAG
1mehr als 11 Std. bis max. 15 Std. wöchentlich2,1 bis 3,0 Stunden pro Tag80 € + 5 € Materialgeld85 €
2mehr als 15 Std. bis max. 20 Std. wöchentlich3,1 bis 4,0 Stunden pro Tag90 € + 5 € Materialgeld95 €
3mehr als 20 Std. bis max. 25 Std. wöchentlich4,1 bis 5,0 Stunden pro Tag100 € + 5 € Materialgeld105 €
4mehr als 25 Std. bis max. 30 Std. wöchentlich5,1 bis 6,0 Stunden pro Tag110 € + 5 € Materialgeld115 €

(5) Bitte beachten Sie, dass die Gebühren spätestens alle zwei Jahre um 3 bis 5 % ansteigen.

§ 3 Rund um die Verpflegung

(1) Ein warmes Mittagessen für die Hortkinder ist über die Kitafino App zu bestellen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der Einrichtungsleitung.

(2) Darüber hinaus wird täglich eine frische Brotzeit am Nachmittag hergerichtet. In den Ferien und an schulfreien Brückentagen wird zusätzlich noch ein gemeinsames Frühstück für die Kinder angeboten.

(3) Das Essen kann täglich bis 9:00 Uhr bestellt oder abbestellt werden. Insofern fallen bei Krankheit oder Urlaub der Kinder keine Kosten für die Verpflegung an.

(4) Das Mittagessen beziehen wir von folgender Firma:

Hofmann Menü-Manufaktur GmbH
Adelbert-Hofmann-Str. 6
97944 Boxberg Deutschland
www.hofmanns.de

(5) Die Verpflegungskosten gliedern sich wie folgt auf:

Während der Schulzeit:

Mittagessen  4,40 €
Mittagessen und Brotzeit (verpflichtend zu buchen für alle ab 15 Uhr)  6,65 €

In den Ferien und an schulfreien Brückentagen:

Frühstück  3,30 €
Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen und Nachmittagsbrotzeit)  8,50 €

(6) Die oben genannten Preise enthalten eine Kitafino-Gebühr in Höhe von 25 Cent pro Buchung. Erhöht der Dienstleister Kitafino seine Gebühren, so muss die Einrichtung die Erhöhung umgehend auf die Essenspreise umlegen.

(7) Bitte beachten Sie, dass die Essensgebühren spätestens alle zwei Jahre um 3 bis 5 % ansteigen.

(8) Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei.

(9) Eine monatliche Abrechnung über die Verpflegungskosten, finden Sie in der Kitafino App.

§ 4 Gebührenabwicklung

(1) Die gewünschte Betreuungszeit wird im Rahmen eines verbindlichen Buchungsbelegs gebucht und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.

(2) Die Personensorgeberechtigten haben die Möglichkeit, monatlich Buchungsänderungen vorzunehmen. Änderungen der Besuchszeiten treten grundsätzlich immer zum Beginn des Folgemonats in Kraft. In Ausnahmefällen kann nach Absprache von dieser Regelung abgewichen werden. Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen, dabei wird ein neuer verbindlicher Buchungsbeleg erstellt.

(3) Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt durch die schriftliche Kündigung einer Vertragsseite bzw. mit dem Erreichen der Vertragslaufzeit. Das Sepa-Lastschriftmandat endet automatisch einen Monat nach dem letzten Besuchsmonat des Kindes.

(4) Die Formalitäten werden in der Tabeki Hauptverwaltung abgewickelt. Fragen zur Abrechnung richten Sie bitte per E-Mail an die Einrichtungsleitung leitung.rohrbach@tabeki.de

(5) Der Elternbeitrag ist immer in vollem Umfang zu entrichten. Dies gilt auch für Ferien- und Krankheitszeiten der Kinder.

(6) Die Kündigung des Vertrages ist bis zu 4 Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der erste Elternbeitrag fällig.

(7) Gebühren für Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese müssen wir leider mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 € an die jeweilige Familie weiterberechnen.

(8) Geht der Einzug zurück, so wird ein erneuter Einzug einige Tage später versucht. Geht auch dieser zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht bis zum Ende des laufenden Monats nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind.

(9) Die Personensorgeberechtigten haben die Möglichkeit, einmal monatlich Buchungsänderungen vorzunehmen. Die Änderung unterliegt jedoch dem Prüfungsvorbehalt und bedürfen einer Genehmigung durch den Träger.

(10) Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt durch schriftliche Kündigung einer Vertragsseite bzw. automatisch mit dem Auslaufen des Betreuungsvertrages

§ 5 Kündigung des Betreuungsplatzes

(1) Die Kündigungsfrist für beide Parteien beträgt einen Monat jeweils zum Monatsende. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung schriftlich und fristgerecht erfolgen muss. Die Laufzeit endet grundsätzlich zum 31.08. des laufenden bzw. des folgenden Jahres.

(2) Im letzten Kitabesuchsjahr, bevor das Kind den Hort verlässt, ist eine Kündigung zum 31.07. nicht möglich.

§ 6 Elternbeitrag im Falle einer vorübergehenden Schließung

(1) Während der geplanten Schließzeiten der Einrichtung ist der Elternbeitrag voll zu entrichten. In bayerischen Kindertagesstätten sind grundsätzlich bis zu 30 Schließtage jährlich zulässig und elternbeitragspflichtig. Hinzukommen können 5 weitere Schließtage für Teamfortbildungen.

(2) Im Falle der Schließung unserer Einrichtung durch den Träger, einer Behörde oder eines Ministeriums bzw. schließt die Einrichtung kurzfristig wegen eines Ereignisses höherer Gewalt so zum Beispiel schwere Stürme, welche die Sicherheit gefährden würden oder das zeitgleiche Erkranken vieler Mitarbeitenden oder baulichen Schäden, die einen Betrieb zeitweise unmöglich machen und so weiter, müssen für einen Zeitraum von vier Wochen, also einen Monatsbeitrag, weiterhin Elternbeiträge entrichtet werden. Aus solchen Ereignissen ergeben sich keine Minderungsansprüche.

(3) Wird die Übernahme der Elternbeiträge durch den Gesetzgeber angekündigt, so müssen die Elternbeiträge dennoch zunächst von den Eltern entrichtet werden. Der Träger wird nach Eingang der staatlichen Zahlungen die Rückerstattung an die Eltern vornehmen.

(4) Sollte die Einrichtung aufgrund unabsehbarer Umstände länger als vier Wochen ungeplant nicht in Betrieb gehen können oder nur bestimmte Kinder betreuen dürfen (Beispiel: Notbetreuung während Corona-Pandemie im Frühjahr 2020), so wird der Träger prüfen, ob eine Reduzierung des Elternbeitrags oder ein gänzlicher Erlass zulässig sind. In einem solchen unvorhersehbaren Fall, werden die Eltern je nach Entwicklungslage des Geschehens möglichst zeitnah informiert.

(5) Sollte die Einrichtung ungeplant kurzfristig, bis zu drei Betriebswochen, wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses wie zum Beispiel eines Sturms oder eines Schadens am Gebäude schließen müssen, so fällt der Elternbeitrag dennoch in vollem Umfang an.

§ 7 Beitragsermäßigung

(1) Geschwisterrabatt
Besuchen Geschwisterkinder die Einrichtung gleichzeitig, so werden auf den geringeren der beiden Elternbeiträge 10,00 € Rabatt gewährt.

§ 8 Gebührenübernahme

(1) In wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Die Einrichtungsleitung steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung und kann hierbei beraten.

(2) Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Wenden Sie sich bei Bedarf ebenfalls an Ihre Einrichtungsleitung.

§ 9 Zusatzbetreuung

(1) Zusatzbetreuungsstunden sind Stunden, die außerhalb der laut Buchungsbeleg regulär gebuchten Zeit liegen. Diese werden direkt in der Einrichtung bar gezahlt und quittiert. Jede Zusatzbetreuungsstunde innerhalb der Öffnungszeit der Einrichtung kostet 4,00 €.

(2) Wird die Öffnungszeit der Einrichtung überschritten, so kostet jede weitere Viertelstunde 20,00 €. Der Betrag ist bei Abholung des Kindes direkt in der Einrichtung bar gegen Quittung zu zahlen.

§ 10 Ferienbetreuung als internes Besucherkind (Hortkind)

(1) In den bayerischen Schulferien sowie an schulfreien Brückentagen wird an den meisten Tagen eine Ganztagsbetreuung angeboten. Nur an den 22 genannten Schließtagen, die jährlich bekannt gegeben werden, ist dies nicht der Fall.

(2) Wünschen Eltern eine Betreuung für Ihr Kind in den Schulferien oder an Brückentagen, an denen die Schule geschlossen hat, so wird zusätzlich zum monatlichen Elternbeitrag die Buchung eines Ferienpaketes erforderlich. Die Gebühren hierfür staffeln sich wie folgt:

Zunächst überlegen Sie, an wie vielen schulfreien Tagen im Jahr Sie eine Betreuung wünschen/benötigen?

Ferienpaket S
bedeutet:  16 bis 29 Besuchstage

Ferienpaket M
bedeutet:  30 bis 44 Besuchstage

Ferienpaket L
bedeutet:  ab 45 Besuchstage

Wie lange soll Ihr Kind an den schulfreien Tagen im Hort betreut werden? (angenommene durchschnittliche tägliche Betreuungszeit)

Kategorie 1  mehr als 3 Std. bis max. 4 Std.

Kategorie 2  mehr als 4 Std. bis max. 5 Std.

Kategorie 3  mehr als 5 Std. bis max. 6 Std.

Kategorie 4  mehr als 6 Std. bis max. 7 Std.

Kategorie 5  mehr als 7 Std. bis max. 8 Std.

Kategorie 6  mehr als 8 Std. bis max. 9 Std.

Kategorie 7  mehr als 9 Std.

Daraus ergibt sich der jährliche Elternbeitrag für die Ferienbetreuung:

BETREUUNGSSTUNDEN PRO TAGFERIENPAKETEjährlicher ELTERNBEITRAG
Kategorie 1: max. 4 Std.Ferienpaket S : 16 bis 29 BesuchstageS1 60 €
Kategorie 2: mehr als 4 Std. bis max. 5 Std.Ferienpaket S : 16 bis 29 BesuchstageS2 66 €
Kategorie 3: mehr als 5 Std. bis max. 6 Std.Ferienpaket S : 16 bis 29 BesuchstageS3 72 €
Kategorie 4: mehr als 6 Std. bis max. 7 Std.Ferienpaket S : 16 bis 29 BesuchstageS4 78 €
Kategorie 5: mehr als 7 Std. bis max. 8 Std.Ferienpaket S : 16 bis 29 BesuchstageS5 84 €
Kategorie 6: mehr als 8 Std. bis max. 9 Std.Ferienpaket S : 16 bis 29 BesuchstageS6 90 €
Kategorie 7: mehr als 9 Std.Ferienpaket S : 16 bis 29 BesuchstageS7 96 €
Kategorie 1: max. 4 Std.Ferienpaket M : 30 bis 44 BesuchstageM1 120 €
Kategorie 2: mehr als 4 Std. bis max. 5 Std.Ferienpaket M : 30 bis 44 BesuchstageM2 132 €
Kategorie 3: mehr als 5 Std. bis max. 6 Std.Ferienpaket M : 30 bis 44 BesuchstageM3 144 €
Kategorie 4: mehr als 6 Std. bis max. 7 Std.Ferienpaket M : 30 bis 44 BesuchstageM4 156 €
Kategorie 5: mehr als 7 Std. bis max. 8 Std.Ferienpaket M : 30 bis 44 BesuchstageM5 168 €
Kategorie 6: mehr als 8 Std. bis max. 9 Std.Ferienpaket M : 30 bis 44 BesuchstageM6 180 €
Kategorie 7: mehr als 9 Std.Ferienpaket M : 30 bis 44 BesuchstageM7 192 €
Kategorie 1: max. 4 Std.Ferienpaket L : ab 45 BesuchstageL1 180 €
Kategorie 2: mehr als 4 Std. bis max. 5 Std.Ferienpaket L : ab 45 BesuchstageL2 198 €
Kategorie 3: mehr als 5 Std. bis max. 6 Std.Ferienpaket L : ab 45 BesuchstageL3 216 €
Kategorie 4: mehr als 6 Std. bis max. 7 Std.Ferienpaket L : ab 45 BesuchstageL4 234 €
Kategorie 5: mehr als 7 Std. bis max. 8 Std.Ferienpaket L : ab 45 BesuchstageL5 252 €
Kategorie 6: mehr als 8 Std. bis max. 9 Std.Ferienpaket L : ab 45 BesuchstageL6 270 €
Kategorie 7: mehr als 9 Std.Ferienpaket L : ab 45 BesuchstageL7 288 €

(3) Der Elternbeitrag für die Ferienbetreuung wird einmal jährlich zum Schuljahresbeginn eingezogen. Eine Aufbuchung der Betreuungszeit ist zu einem späteren Zeitpunkt möglich, wobei dann die Differenz zur gewünscht höheren Kategorie berechnet und eingezogen wird.

§ 10 Ferienbetreuung als externer Ferienbucher

(1) Grundsätzlich besteht für Grundschüler, die den Hort nicht regulär besuchen, ebenfalls die Möglichkeit am Ferienprogramm teilzunehmen. In diesem Fall handelt es sich um externe Ferienbucher, für die eine jährliche Grundpauschale in Höhe von 60 € pro Kalenderjahr erhoben wird. Zuzüglich zur Grundpauschale kommt das jeweilige Buchungspaket.

(2) Die Aufnahmekapazität muss im Vorfeld geprüft werden, da die Bestandskinder vorrangig in das Ferienprogramm aufgenommen werden.

(3) Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren für die Ferienbuchung im nächsten Kalenderjahr ggf. erhöhen können. Falls dies eintreten sollte, erhalten Sie vor Ferienbeginn Bescheid.

Diese Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt. 

TERMINE KINDERHAUS TABEKI ROHRBACH 2024/2025

Nikolausfeier
Krippe und Kiga: Freitag, 06.12.2024 vormittags (gruppenintern, ohne Eltern)
Hort: Freitag, 06.12.2024 nachmittags (gruppenintern, ohne Eltern)

Weihnachtsfeier
Krippe und Kiga: Donnerstag, 12.12.2024, vormittags (gruppenintern, ohne Eltern)
Hort: Mittwoch, 18.12.2024, nachmittags (gruppenintern, ohne Eltern)

Tag der offenen Tür
Donnerstag, 16.01.2025 von 16:00 bis 18:00 Uhr

Entwicklungsgespräche
Februar - März 2025

Faschingsfeier
Krippe und Kiga: Donnerstag, 27.02.2025, vormittags (ohne Eltern)
Hort: Donnerstag, 27.02.2025, nachmittags (gruppenintern, ohne Eltern)

Pyjamatag
Krippe und Kiga: Freitag, 28.02.2025 (alle Kinder können in Schlafsachen in das Kinderhaus kommen)

Osterfeier
Krippe und Kiga: Donnerstag, 10.04.2025, vormittags (gruppenintern, ohne Eltern)
Hort: Donnerstag, 10.04.2025, nachmittags (gruppenintern, ohne Eltern)

Väter Basteln
Für alle: Mittwoch, 30.04.2025, 16:00-18:00 Uhr

Die Fotografin kommt
in der Woche vom 23. bis 27.06.2025

Sommerfest
Für alle: Freitag, 27.06.2025, 15:00-18:00 Uhr

Elternumfrage
Mai + Juni 2025

Verabschiedung Vorschulkinder und der 4. Klässler
Donnerstag, 24.07.2025 (hausintern ohne Eltern)

Schließtage:
Montag, 23.12.2024 bis Montag, 06.01.2025

Schließtage - gekürzte Öffnungszeit:
Dienstag, 14.01.2025 (Teamfortbildung): unsere Einrichtung hat von 7:00 bis 13:00 Uhr geöffnet

Schließtag (Konzeptionstag)
Freitag, 17.01.2025

Schließtag:
Freitag, 07.02.2025 (Teamfortbildung)

Schließtag:
Freitag, 02.05.2025 (Brückentag)

Schließtag:
Freitag, 20.06.2025 (Brückentag)

Schließtage Sommerferien:
Montag, 11.08. – Freitag, 22.08.2024

Änderungen vorbehalten!

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