Stammham

Hort Tabeki Stammham

LEITUNG 

Trägerschaft: Tabeki gemeinnützige GmbH
Wittelsbacherstraße 7
85134 Stammham
Telefon: 08405 68888 20                                                                                                                                                                                Mobil:    0151 17534185
Email:    gs-stmmhmtbkd


KONZEPTION

Die Einrichtung Tabeki Stammham bietet eine qualitativ hochwertige Betreuung der Grundschüler im Rahmen eines Schulhortes an.

GRUPPE OBELIX

Gruppenstärke:eine Hortgruppe mit 25 Betreuungsplätzen
Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 11:05 Uhr bis 17:00 Uhr sowie ganztägig
Telefon:08405 68888 26
Adresse:Wittelsbacherstraße 7, 85134 Stammham

Das Team

Tamara Jäger

Einrichtungsleitung, Gruppenleitung,
Staatlich anerkannte Erzieherin

Valentina Schmer

Kinderpflegerin


GRUPPE ASTERIX

Gruppenstärke:eine Hortgruppe mit 25 Betreuungsplätzen
Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 11:05 Uhr bis 17:00 Uhr sowie ganztägig
Telefon:08405 68888 25
Adresse:Wittelsbacherstraße 7, 85134 Stammham

Das Team

Oliver Hauke 

Gruppenleitung
Staatlich anerkannter Erzieher

 

Astrid Meier 

Kinderpflegerin


GRUPPE IDEFIX

Gruppenstärkeeine Hortgruppe mit 25 Betreuungsplätzen
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 11:05 Uhr bis 17:00 Uhr sowie ganztägig
Telefon08405 68888 24
Adresse:Wittelsbacherstraße 7, 85134 Stammham

Das Team

Jutta Deichstetter

Kinderpflegerin

Irina Poleschtschuk

Pädagogische Hilfskraft

GRUPPE MIRACULIX

Gruppenstärkeeine Hortgruppe mit 25 Betreuungsplätzen
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 11:05 Uhr bis 14:00 Uhr sowie ganztägig
Telefon08405 269 178
Adresse:Schulstraße 1, 85134 Stammham

Das Team

Lucia Bacherl

Gruppenleitung
Staatlich anerkannte Erzieherin

Andrea Keim

Kinderpflegerin

GEBÜHRENORDNUNG

§ 1 Allgemeines

(1) Für den Besuch der Einrichtung Tabeki Stammham, in Trägerschaft der Tabeki gemeinnützigen GmbH, sind von den Eltern monatliche Elternbeiträge für die gebuchte Betreuungskategorie zu entrichten.

(2) Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Stunden pro Woche und ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur Monatsmitte.

(3) Der Elternbeitrag wird monatlich im Voraus durch Erteilung des Sepa-Lastschriftmandats eingezogen. Der Einzug erfolgt an einem Werktag zwischen dem 01. und dem 10. eines Monats.

(4) Die Mindestbuchungszeit beträgt grundsätzlich 16 Stunden wöchentlich. Hiervon abweichende, niedrigere Zeitkategorien können nur unter Vorbehalt angeboten werden.

Folgende zeitlichen Betreuungskategorien können gebucht werden:
      • Kurzzeitbuchung: 2,00€ pro gebuchte Betreuungsstunde
        mindestens 1,1 Stunden an einem Tag & höchstens 5 Stunden wöchentlich
      • Kategorie 1: monatlich 45,00 € Elternbeitrag
        bis zu 10 Betreuungsstunden wöchentlich auch an schulfreien Tagen
      • Kategorie 2 : monatlich 50,00 € Elternbeitrag
        bis zu 15 Betreuungsstunden wöchentlich auch an schulfreien Tagen
      • Kategorie 3: monatlich 55,00 € Elternbeitrag
        bis zu 20 Betreuungsstunden wöchentlich auch an schulfreien Tagen
      • Kategorie 4: monatlich 60,00 € Elternbeitrag
        bis zu 25 Betreuungsstunden wöchentlich auch an schulfreien Tagen
      • Kategorie 5: monatlich 65,00 € Elternbeitrag
        bis zu 30 Betreuungsstunden wöchentlich auch an schulfreien Tagen

(5) In einem Hort besteht keine schulische Anwesenheitspflicht. Kann ein angemeldetes Kind die Einrichtung nicht besuchen oder muss es die Einrichtung vorzeitig verlassen, so bitten wir die Eltern, sich frühzeitig mit der Einrichtungsleitung in Verbindung zu setzen.

(6) Die Einteilung der Stunden erfolgt, soweit möglich, nach Wunsch der Eltern.

Gewünschte Buchungsänderungen können grundsätzlich monatlich vorgenommen werden, unterliegen jedoch dem Prüfungsvorbehalt und bedürfen einer Genehmigung durch den Träger.

§ 2 Gebührenabwicklung

(1) Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt durch schriftliche Kündigung einer Vertragsseite bzw. automatisch mit dem Auslaufen des Betreuungsvertrages. Die Kündigung des Platzes vor Vertragsbeginn ist bis zu 4 Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, so wird der erste Elternbeitrag fällig. 

(2) Der Elternbeitrag ist in vollem Umfang zu entrichten auch wenn das Kind Urlaub macht oder krank ist und dadurch am Besuch der Einrichtung gehindert wird.

(3) Während der geplanten Schließzeiten der Einrichtung ist der Elternbeitrag voll zu entrichten. In bayerischen Kindertagesstätten sind grundsätzlich bis zu 35 Schließtage jährlich zulässig und elternbeitragspflichtig.

(4) Sollte die Einrichtung ungeplant kurzfristig, bis zu drei Betriebswochen, wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses wie zum Beispiel eines Sturms oder eines Schadens am Gebäude schließen müssen, so fällt der Elternbeitrag dennoch in vollem Umfang an.

(5) Sollte die Einrichtung aufgrund unabsehbarer Umstände länger als drei Wochen ungeplant nicht in Betrieb gehen können oder nur bestimmte Kinder betreuen dürfen (Beispiel: Notbetreuung während Corona-Pandemie im Frühjahr 2020), so wird der Träger prüfen, ob eine Reduzierung des Elternbeitrags oder ein gänzlicher Erlass zulässig sind. In einem solchen unvorhersehbaren Fall, werden die Eltern je nach Entwicklungslage des Geschehens möglichst zeitnah informiert.

(6) Gebühren für Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese müssen wir leider mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 € an die jeweilige Familie weiterberechnen.

(7) Geht der Einzug zweimal zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht binnen einer Woche nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind. 

§ 3 Gebührenübernahme für einkommensschwache Familien

(1) In wirtschaftlich schwierigen Situationen, können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Die Einrichtungsleitung steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

(2) Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Die Einrichtungsleitung berät Sie hierzu gerne weiter.

(3) Diese Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt.

(4) Alle Familien bekommen nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Beleg über die Kosten für die Kinderbetreuung ausgestellt und per Post zugesandt. Legen Sie diesen Beleg Ihrer Einkommenssteuererklärung bei.

§ 4 Ferienbetreuung

(1) Die gebuchte Zeitkategorie steht den Eltern auch in den Schulferien und Brückentagen zur Verfügung. Dabei wird die Einrichtungsleitung die Nachfrage prüfen und das Angebot entsprechend anpassen. Die Eltern werden rechtzeitig darüber informiert.

(2) Sollte das gebuchte Zeitkontingent während der Ferienzeit nicht ausreichen, so besteht die Möglichkeit, ergänzend ein Ferienpaket zu buchen. Für Rückfragen steht Ihnen die Einrichtungsleitung gerne zur Verfügung.

TERMINE STAMMHAM - SCHULJAHR 2022/2023

Elternbefragung
15.05.2023-31.05.2023

Geburtstagsparty für Mai
Freitag, 26.05.2023

Pfingstferien
30.05.2023-09.06.2023

Geburtstagsparty für Juni
Freitag, 30.06.2023

abweichende Hortöffnungszeiten
Freitag, 07.07.2023
11:00-13:00 Uhr

Tag der offenen Türe
Samstag, 08.07.2023
11:00-16:00 Uhr

Geburtstagsparty für Juli & Abschiedsfeier
Freitag, 21.07.2023

Sommerferien
31.07.2023-11.09.2023
Einrichtung geschlossen: 14.08.2023-18.08.2023

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