Trägerschaft: Tabeki Tagesbetreuungsstätten für Kinder GmbH & Co.KG
Forstamtstraße 6
85290 Geisenfeld
Hausleitung: Julia Lob
Staatlich anerkannte Erzieherin
Festnetz: 08452 7329804
Fax: 08421 993 4994
Email: julia.lob@tabeki.de
Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Schals mit in die Einrichtung, sondern verwenden Sie lieber z.B. Dreieckstücher mit Klettverschluss.
Ziehen Sie Ihrem Kind bitte Kleidung an, die zum Wetter passt. Wir möchten gerne bei jedem Wetter spontan nach draußen gehen können und benötigen dafür für jedes Kind Mütze, Matschhosen und Handschuhe, sowie gute Schuhe. Bitte bringen Sie die von uns bereitgestellte und beschriftete Wechselkleidung für Ihr Kind wieder mit.
Wechselkleidung
Bitte beschriften Sie die Kleidung Ihres Kindes.
Care Kita-App
Für einen reibungslosen Informationsfluss, zwischen Ihnen und uns, bitten wir Sie alle Neuigkeiten mit „gelesen“ zu markieren. Bitte nutzen Sie Ihre App aktiv und unterstützen Sie uns bei der Vermeidung von Papiermüll. Melden Sie Ihr Kind gerne über die App mit „Abwesenheit ankündigen“ ab.
Gruppenstärke: | max. 12 Kinder |
Öffnungszeiten: | Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Freitag 07:00 bis 16:00 Uhr | |
Telefon: | 08452 7329804 |
Staatlich anerkannte Erzieherin
Kinderpflegerin
Kinderpflegerin
Gruppenstärke: | max. 12 Kinder |
Öffnungszeiten: | Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Freitag 07:00 bis 16:00 Uhr | |
Telefon: | 08452 7329804 |
Bachelor frühe Kindheit
Angehende Kinderpflegerin
Kinderpflegerin
Sozialpädagogin
Gruppenstärke: | max. 12 Kinder |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Freitag 07:00 bis 16:00 Uhr | |
Telefon: | 08452 7329804 |
Staat. anerkannte Erzieherin
Pädagogische Hilfskraft
Kinderpflegerin
Gruppenstärke: | max. 12 Kinder |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Telefon: | 08452 7329804 |
Staatlich anerkannte Erzieherin
Kinderpflegerin
Kinderpflegerin
Gruppenstärke: | max. 14 Kinder |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Telefon: | 08452 7329804 |
Fachkraft für Kindertagesstätten
Kinderpfleger
Kinderpflegerin
Gruppenstärke: | max. 14 Kinder |
Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Telefon: | 08452 7329804 |
Fachkraft für Kindertagesstätten
Kinderpflegerin
Aushilfskraft
11.08.- 22.08.2025 Sommerschließzeit
14.10.25 18:00 Uhr Elternabend Elternbeiratswahl
11.11.25 17:00 Uhr St. Martinsfest
03.12.25 Nikolausfeier (intern mit den Kindern)
22.12.25 - 02.01.26 Weihnachtsferien geschlossen
12.02.26 Faschingsfeier (intern mit den Kindern)
27.02.26 Konzeptionstag Einrichtung geschlossen
27.03.26 Osterfrühstück (intern mit den Kindern)
02.05.26 Väterbasteln zum Muttertag
26.06.26 15:00 Uhr Sommerfest
07.07.26 Eingewöhnungselternabend
10.08.26 - 28.08.26 Sommerferien geschlossen
Trägerschaft: Tabeki gemeinnützige GmbH
Hallertauer Str. 1
85290 Geisenfeld
Hausleitung: Mateja Jovanchev
Staatlich anerkannte Erzieherin
Festnetz: 08452 73 48 527
Mobil: 0176 32 45 83 82
Fax: 08421 993 4994
Email: mateja.jovanchev@tabeki.de
Ab sofort erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Stadt Geisenfeld. Der Besuchertag entfällt.
Link der Stadt Geisenfeld: https://www.geisenfeld.de/kinderkrippe-gaerten-und-hort-1
Keine Schals in der Einrichtung
Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Schals mit in die Einrichtung, sondern verwenden Sie lieber z.B. Dreieckstücher mit Klettverschluss.
Ziehen Sie Ihrem Kind bitte Kleidung an, die zum Wetter passt. Wir möchten gerne bei jedem Wetter spontan nach draußen gehen können und benötigen dafür für jedes Kind Mütze, Matschhosen und Handschuhe, sowie gute Schuhe. Bitte bringen Sie die von uns bereitgestellte und beschriftete Wechselkleidung für Ihr Kind wieder mit.
Bring- und Holzeiten in Zeiten der Pandemie
Die Bring- und Abholsituation sollten aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Hof stattfinden.
Bitte tragen Sie unbedingt eine Mund- und Nasenbedeckung bei der Übergabe Ihres Kindes.
Wechselkleidung
Bitte beschriften Sie die Kleidung Ihres Kindes.
Care Kita-App
Für einen reibungslosen Informationsfluss, zwischen Ihnen und uns, bitten wir Sie alle Neuigkeiten mit „gelesen“ zu markieren. Bitte nutzen Sie Ihre App aktiv und unterstützen Sie uns bei der Vermeidung von Papiermüll. Melden Sie Ihr Kind gerne über die App mit „Abwesenheit ankündigen“ ab.
Gruppenstärke | max. 25 Kinder |
Öffnungszeiten | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Telefon | 08452 73 48 52 7 |
Mobil | 0176 32 45 83 82 |
Statt. Anerkannte Erzieherin
Gruppenleitung / stellvertretende Hausleitung
Heilerziehungspflegehelferin
Kinderpfleger
Staatlich anerkannte Erzieherin
Gruppenstärke | max. 25 Kinder |
Öffnungszeiten | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Telefon | 08452 73 48 52 7 |
Mobil | 0176 32 45 83 82 |
Staatlich anerkannte Erzieherin Dipl. Sozialpädagogin (FH) Hausleitung
Staatlich anerkannte Erzieherin, Gruppenleitung
Kinderpflegerin
Kinderpflegerpraktikantin
Kinderpflegerin
Kinderpflegerin
Gruppenstärke | max. 25 Kinder |
Öffnungszeiten | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Telefon | 08452 73 48 52 7 |
Mobil | 0176 32 45 83 82 |
Staatlich anerkannte Erzieherin
Assistenzkraft
Kinderpflegerin
Staatlich anerkannte Erzieherin, Gruppenleitung
Gruppenstärke | max. 25 Kinder |
Öffnungszeiten | Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Telefon | 08452 73 48 52 7 |
Mobil | 0176 32 45 83 82 |
Staatlich anerkannte Erzieherin
Gruppenleitung
Staatlich anerkannte Erzieherin
Staatlich anerkannte Erzieherin
Pädagogische Ergänzungskraft
Kinderpfleger
Berufspraktikantin
§ 1 Allgemeines
1. Für den Besuch der Einrichtung Kindergarten Tabeki Geisenfeld, in Trägerschaft der Tabeki gemeinnützige GmbH, sind von den Eltern Gebühren und Elternbeiträge zu entrichten, die sich wie folgt zusammensetzen:
• monatlicher Elternbeitrag für die gebuchte Betreuungszeit zzgl. 8,00 € Materialgeld
• Essensgeld
• einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 €
2. Der Elternbeitrag ergibt sich aus der Höhe der gebuchten Stunden pro Woche und ist stets für einen vollen Monat zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen ersten Besuchstag, Krankheit oder Urlaub. Das gilt auch bei Aufnahme des Kindes zur Monatsmitte. Der Elternbeitrag des laufenden Monats wird bis zum 15. des Monats per Lastschrift von dem hinterlegten Konto abgebucht.
3. Das Essensgeld wird einzeln von dem Dienstleister Kitafino abgerechnet. Hierzu erhalten Sie mit dieser Gebührenordnung ein separates Schreiben. Die Teilnahme an der Verpflegung ist beim Besuch des Kindergartens verpflichtend. Daher bitten wir Sie, das Guthabenkonto bei Kitafino zuverlässig aufzuladen. Eine Barzahlung des Essens in der Einrichtung ist nicht möglich
4. Das Materialgeld wird dem Elternbeitrag zugerechnet und fällt somit auch unter den Beitragszuschuss von 100 Euro. Alle Gesamtbeiträge über 100 Euro werden berechnet und abgebucht.
5. Die Aufnahmegebühr liegt bei 10,00 € und wird mit dem ersten Einzug beglichen.
§ 2 Der Elternbeitrag im Kindergarten
1. Der monatliche Elternbeitrag errechnet sich nach der durchschnittlich täglich gebuchten Betreuungszeit.
Gebührenstaffelung ab 01.01.2022
Buchungskategorie: Beitrag monatlich / ermäßigter Beitrag:
Kategorie: 4-5 Std. 84,00 EUR / 42,00 EUR
Kategorie: 5-6 Std. 92,00 EUR / 46,00 EUR
Kategorie: 6-7 Std. 100,00 EUR / 50,00 EUR
Kategorie: 7-8 Std. 108,00 EUR / 54,00 EUR
Kategorie: 8-9 Std. 117,00 EUR / 58,50 EUR
Kategorie: 9-10 Std. 125,00 EUR / 62,50 EUR
Gebühren ab dem 01.01.2023
Buchungskategorie: Beitrag monatlich / ermäßigter Beitrag:
Kategorie: 4-5 Std. 86,00 EUR / 43,00 EUR
Kategorie: 5-6 Std. 94,00 EUR / 47,00 EUR
Kategorie: 6-7 Std. 103,00 EUR / 51,50 EUR
Kategorie: 7-8 Std. 111,00 EUR / 55,50 EUR
Kategorie: 8-9 Std. 120,00 EUR / 60,00 EUR
Kategorie: 9-10 Std. 128,00 EUR / 64,00 EUR
Gebühren ab dem 01.01.2024
Buchungskategorie: Beitrag monatlich / ermäßigter Beitrag:
Kategorie: 4-5 Std. 88,00 EUR / 44,00 EUR
Kategorie: 5-6 Std. 96,00 EUR / 48,00 EUR
Kategorie: 6-7 Std. 106,00 EUR / 53,00 EUR
Kategorie: 7-8 Std. 114,00 EUR / 57,00 EUR
Kategorie: 8-9 Std. 123,00 EUR / 61,50 EUR
Kategorie: 9-10 Std. 131,00 EUR / 65,50 EUR
Geschwister erhalten eine 50% Ermäßigung, wenn sie gleichzeitig die Kindergarteneinrichtung besuchen.
§ 3 Essensgeld und Verpflegung
1. Die Verpflegung der Kindergartenkinder gliedert sich folgendermaßen auf:
Tagesverpflegung:
Frühstück, Brotzeit, Getränke, Mittagessen:
Ab dem 01.08.2023 6,10 € pro Tag
Halbtagsverpflegung (mit Buchung bis 15:00 Uhr):
Frühstück, Getränke, Mittagessen:
Ab dem 01.08.2023 5,50 € pro Tag
2. Die Getränke werden von der Einrichtung gestellt und sind kostenfrei.
3. Die Mahlzeiten sind nicht einzeln buchbar.
§ 4 Gebührenabwicklung
1. Verbindlicher Buchungsbeleg
Die gewünschte Betreuungszeit wird verbindlich gebucht und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Es müssen mindestens 21 Betreuungsstunden pro Woche gebucht werden (Mindestbuchungszeit). Die Kündigungsfrist für beide Parteien beträgt einen Monat jeweils zum Monatsende. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung schriftlich und fristgerecht erfolgen muss. Die Laufzeit endet grundsätzlich zum 31.08. des laufenden bzw. des folgenden Jahres. Die Personenberechtigten haben die Möglichkeit, monatlich Buchungsänderungen vorzunehmen. Änderungen der Besuchszeiten treten grundsätzlich immer zum Beginn des Folgemonats in Kraft. In Ausnahmefällen kann nach Absprache von dieser Regelung abgewichen werden. Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen, dabei wird ein neuer verbindlicher Buchungsbeleg erstellt.
2. Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt durch die schriftliche Kündigung einer Vertragsseite oder automatisch mit Ablauf der Vertragsdauer auf dem Buchungsbeleg.
3. Die Formalitäten werden in der Tabeki Hauptverwaltung abgewickelt. Fragen zur Abrechnung richten Sie bitte an elternbeitrag@tabeki.de
4. Der Elternbeitrag fällt auch in Ferien- und Krankheitszeiten der Kinder an.
5. Gebühren für Rücklastschriften können je nach Bank bis zu 8,50 € betragen. Diese werden den Eltern weiterberechnet. Dazu kommen 3,00 € Bearbeitungsgebühren seitens der Einrichtung.
6. Geht der Einzug zurück, so muss der offene Betrag direkt in der Einrichtung bar bezahlt werden. Kommen die Eltern ihrer Zahlungspflicht bis zum Ende des laufenden Monats nicht nach, so kann die Betreuung des Kindes nicht mehr übernommen werden, bis sämtliche Außenstände beglichen sind.
§ 5 Elternbeitrag im Falle einer vorübergehenden Schließung
1. Während der geplanten Schließzeiten der Einrichtung ist der Elternbeitrag voll zu entrichten. In bayerischen Kindertagesstätten sind grundsätzlich bis zu 35 Schließtage jährlich zulässig und elternbeitragspflichtig
2. Im Falle der Schließung unserer Einrichtung durch den Träger, eine Behörde oder ein Ministerium bzw. schließt die Einrichtung kurzfristig wegen eines Ereignisses höherer Gewalt so zum Beispiel schwere Stürme, welche die Sicherheit gefährden würden oder das zeitgleiche Erkranken vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder baulichen Schäden, die einen Betrieb zeitweise unmöglich machen und so weiter, müssen für einen Zeitraum von drei Wochen weiterhin Elternbeiträge entrichtet werden. Aus solchen Ereignissen ergeben sich keine Minderungsansprüche.
3. Wird die Übernahme der Elternbeiträge durch den Gesetzgeber angekündigt, so müssen die Elternbeiträge dennoch zunächst von den Eltern entrichtet werden. Der Träger wird nach Eingang der staatlichen Zahlungen die Rückerstattung an die Eltern vornehmen
4. Sollte die Einrichtung aufgrund unabsehbarer Umstände länger als drei Wochen ungeplant nicht in Betrieb gehen können oder nur bestimmte Kinder betreuen dürfen (Beispiel: Notbetreuung während Corona-Pandemie im Frühjahr 2020), so wird der Träger prüfen, ob eine Reduzierung des Elternbeitrags oder ein gänzlicher Erlass zulässig sind. In einem solchen unvorhersehbaren Fall, werden die Eltern je nach Entwicklungslage des Geschehens möglichst zeitnah informiert.
§ 6 Unterstützung bedürftiger Familien
1. In wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Eltern die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt beantragen. Unter Umständen können die Kosten durch das Amt übernommen werden. Wir beraten Sie hierzu gerne. Wenden Sie sich bitte an Ihre Hausleitung (08452 73 48 52 7).
2. Für bedürftige Familien besteht auch die Möglichkeit der Bezuschussung des Essensgeldes. Wenden Sie sich bei Bedarf ebenfalls an die Einrichtungsleitung.
§ 7 Kündigung
1. Sollte der Elternbeitrag nicht gezahlt werden, so behält sich der Träger das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Betreuungsverhältnisses vor.
2. Die Kündigung des Vertrages ist bis zu vier Wochen vor Platzantritt kostenfrei. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der erste Elternbeitrag fällig.
3. Das SEPA-Lastschriftmandat endet automatisch einen Monat nach dem letzten Besuchsmonat des Kindes.
§ 8 Zusatzbetreuung
Jede Zusatzbetreuungsstunde kostet 4,00 €. Zusatzbetreuungsstunden sind >Stunden, die außerhalb der regulär gebuchten Zeit liegen. Diese werden direkt in der Einrichtung bar gezahlt und quittiert.
§9 Beitragsermäßigung
1. Der Freistaat Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst.
2. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht.
Die Gebührenordnung wird Ihnen in zweifacher Ausführung vorgelegt, wobei ein Exemplar in der Einrichtung verbleibt.
Volksfestumzug
23.09.2025
Elternabend für Vorschulkinder
29.09.2025 19:00 Uhr
Schließtag
02.10.2025
Besichtigung Ernte-Dank-Altar mit den Vorschulkindern
06.10 oder 07.10.2025
Info-Elternabend
13.10.2025
Schließtag
24.10.2025
Martinsfeier
10.11.2025
Polizeibesuch für die Vorschulkinder
12.11.2025
Nikolausbesuch
04.12.2025 und 05.12.2025
Weihnachtsfeier
11.12.2025
Schließtage
22.12.2025- 02.01.2026
Faschingsfeier
12.02.2026
Pyjamatag
13.02.2026
Schließtag
27.02.2026
Marionettentheater für alle Kinder (im Kindergarten)
04.03. 2026
Osterfeier
26.03.2026
Muttertagbasteln
30.04.2026
Vatertagbasteln
07.05.2026
Die Fotografin kommt
16.06.2026 und 17.06.2026
Sommerfest
19.06.2026
Vorschulübernachtung
03.07.2026 – 04.07.2026
Einführungselternabend für die neuen Eltern
13.07.2026
Schultaschenfotos mit den Vorschulkindern
15.07.2026
Verabschiedung von den Vorschulkindern
21.07.2026
Schließtage
10.08.2026 – 28.08.2026